Unfall am Olgaeck

Es bleibt dabei: Keine Haft nach tödlichem Unfall in Stuttgart

Hält sich der verurteilte Mann in den nächsten drei Jahren an die Auflagen des Gerichts, muss er nicht ins Gefängnis.(Archivbild
Hält sich der verurteilte Mann in den nächsten drei Jahren an die Auflagen des Gerichts, muss er nicht ins Gefängnis.(Archivbild) © Bernd Weißbrod/dpa

Stuttgart (dpa/lsw) - Nach dem tödlichen Verkehrsunfall nahe einer Straßenbahnhaltestelle in Stuttgart bleibt die Bewährungsstrafe gegen den Unfallfahrer bestehen. Es seien keine Rechtsmittel eingelegt worden, sagte ein Sprecher des Amtsgerichts in Stuttgart. Das Urteil sei somit rechtskräftig.

Der Mann war Mitte der vergangenen Woche zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt worden. Diese Strafe hatte das Gericht zur Bewährung ausgesprochen. Hält er sich in