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FDP-Mitglied beschwert sich bei Wahlleiterin: Auswirkungen auf Bundestagswahl?

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Symbolfoto. © pixabay.com/kschneider2991

Stuttgart. Ein FDP-Mitglied soll bei allen Landeswahlleitern Beschwerde gegen die Aufstellungsverfahren für die Bundestagswahl 2025 eingelegt haben. Betroffen seien alle Landesverbände außer Niedersachsen und Berlin. Der Vorwurf: Es sei gegen das Prinzip der geheimen Wahl verstoßen worden. Das berichtete Table.Media am Dienstag (21.01.). " Die FDP kann in mehreren Bundesländern möglicherweise nicht zur Bundestagswahl antreten", heißt es im entsprechenden Bericht. Worum geht es da? Und was sagt die FDP Baden-Württemberg dazu?

Was wird der FDP vorgeworfen?

Im Beschwerde-Schreiben, das Table.Media vorliegt, wird laut Bericht behauptet, dass die Abstimmungszettel bei Nominierungsparteitagen der FDP handschriftlich ausgefüllt werden müssen. Das lasse Rückschlüsse auf die Person zu. Des Weiteren werden laut Table.Media fehlende Wahlkabinen und ein enges Beieinandersitzen beklagt. Konkretere Vorwürfe gibt es gegen die FDP in Nordrhein-Westfalen. 

Was sagt die Landeswahlleiterin dazu?

Die Beschwerde kommt mitten im ohnehin schon straffen Zeitplan vor der vorgezogenen Wahl: Am Freitag (24.01.) wird in den Kreis- und Landeswahlausschüssen über die Landeslisten der Parteien abgestimmt. Eine Woche später entscheiden dann Bundes- und Landeswahlausschuss darüber. Erst danach können die Wahlunterlagen für die Wahl am 23. Februar fertiggestellt werden. Lassen sich die Vorwürfe in dieser kurzen Zeit überprüfen? Und was wären mögliche Szenarien?

Die Landeswahlleiterin für Baden-Württemberg, Cornelia Nesch, sagt dazu auf Nachfrage: "Bitte haben Sie Verständnis, dass im laufenden Verfahren keine Auskünfte erteilt werden."

Was sagt die FDP dazu?

"Wir stehen selbstverständlich im Austausch mit den Landeswahlleitern", sagt Philipp M. Nellißen, Sprecher der FDP Baden-Württemberg. "Nicht nur wir, sondern alle Landesverbände." Zu den konkreten Würfen will er sich im Detail nicht äußern, sagt aber: "Wir gehen selbstverständlich davon aus, dass sämtliche Wahlen und Abstimmungen bei uns ordnungsgemäß und rechtssicher durchgeführt wurden. Und dass dementsprechend die Beschwerden durch die Kreis- und Landeswahlleiter zurückgewiesen werden."