Feuerwerksverbot in Stuttgart: Wo darf an Silvester nicht geböllert werden?
Zum Jahreswechsel gibt es in der Stuttgarter Innenstadt wieder ein Feuerwerksverbot. Das Verbot soll für die Großveranstaltung auf dem Schlossplatz und feiernden Menschenmengen in der Stadt ein sicheres Umfeld schaffen. Das teilte die Stadtverwaltung in einer Pressemitteilung mit. Wo ist die Verbotszone und was ist erlaubt? Eine Übersicht.
Welches Feuerwerk ist verboten, welches erlaubt?
Eine Polizeiverordnung untersagt am Silvesterabend ab 18 Uhr bis 3 Uhr am Neujahrstag, Pyrotechnik in der Zone innerhalb des City‐Rings zu zünden – oder mitzubringen. Dies gilt für alles, was über Kinder‐ und Jugendfeuerwerk der Kategorie F1 hinausgeht. Das heißt es sind nur Wunderkerzen, Knallerbsen, Brummkreisel oder Springteufel erlaubt. Unter das Verbot fallen dagegen mit den Kategorien F2, F3 und F4 alle klassischen Silvesterraketen und Böller, wie auch Vulkane und Batteriefeuerwerk sowie noch explosivere Pyrotechnik im Sinne des Sprengstoffgesetzes.
Kontrollen durch Polizei und Sicherheitsdienste in Stuttgart
Mitgebrachtes Feuerwerk wird beschlagnahmt und unbrauchbar gemacht. Außerdem drohen Platzverweise und Geldbußen – je nach Schwere des Verstoßes von 200 bis 5000 Euro. Das kündigt das Amt für öffentliche Ordnung an. Die Kontrollen nehmen Polizei und Sicherheitsdienste vor, insbesondere an den Durchlassstellen zum Schlossplatz.
Stuttgarter Innenstadt: Wo ist die Verbotszone?
Die Grenzen der betroffenen Verbotszone innerhalb des sogenannten City‐Rings bilden wie im Vorjahr in erster Linie der Arnulf‐Kett‐Platz vor dem Hauptbahnhof und die Paulinenstraße (inklusive Rupert‐Mayer‐Platz) sowie die Konrad‐Adenauer‐/Hauptstätterstraße und die Theodor‐Heuss‐ / Friedrichstraße. Die Details werden auf der Webseite der Stadt veröffentlicht.
Böllerverbot auch bei der Grabkapelle auf dem Württemberg in Stuttgart
Aus Gründen des Lärm‐ und Brandschutzes untersagen bundesweite Regelungen außerdem im direkten Umfeld von Krankenhäusern, Kirchen, Kinder‐ und Altenheimen sowie in unmittelbarer Nähe besonders gefährdeter Gebäude, wie zum Beispiel Fachwerkhäusern, Pyrotechnik zu zünden. Zudem haben die staatlichen Schlösser und Gärten im Bereich der Grabkapelle auf dem Württemberg ein Böllerverbot ausgesprochen.


