Flughafen Stuttgart: Fünf Haftbefehle am Weihnachtswochenende
Am Flughafen Stuttgart gab es am Weihnachtswochenende vom 23. Dezember bis 26. Dezember fünf Vollstreckungshaftbefehle. Insgesamt zog die Bundespolizei dabei Geldstrafen in Höhe von insgesamt 5310 Euro ein. Das teilte die Polizei in einer Pressemitteilung mit.
51-Jähriger muss sich wegen Bedrohung verantworten
Am Samstagmittag (23.12.) musste sich ein 51-jähriger deutscher Passagier wegen Bedrohung verantworten. Die Bundespolizei stieß bei der Ausreisekontrolle nach Istanbul auf den Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Stuttgart. Der Mann konnte nach Begleichen der Geldstrafe von 1200 Euro den Flug antreten. Am gleichen Nachmittag wurde bei der Ausreisekontrolle nach Pristina ein 31-jähriger kosovarischer Fluggast festgenommen, welcher mit einem Strafvollstreckungshaftbefehl wegen Erschleichens von Leistungen von der Staatsanwaltschaft Ulm gesucht wurde. Auch dieser Passagier durfte fliegen, nachdem er die verhängte Geldstrafe von 330 Euro bezahlt hat.
Sonntagnacht (24.12.) kontrollierte eine Streife der Bundespolizei im Terminalbereich einen 45-jährigen italienischen Staatsangehörigen und stieß dabei auf gleich zwei Strafvollstreckungshaftbefehle wegen Vergehen gegen das Betäubunsgsmittelgesetz der Staatsanwaltschaft Weiden in der Oberpfalz. Nachdem der 45-Jährige die gesamte Geldstrafe in Höhe von 1780 Euro bezahlt hatte, durfte er seine Reise fortsetzen.
Fälschung beweiserheblicher Daten
Der fünfte Strafvollstreckungshaftbefehl wurde am Nachmittag des zweiten Weihnachtsfeiertags (26.12.) bei der Einreise aus Bukarest vollstreckt. Ein 27-jähriger rumänischer Fluggast musste sich wegen Fälschung beweiserheblicher Daten verantworten und war von der Staatsanwaltschaft Stuttgart ausgeschrieben worden. Nachdem dieser ebenfalls die Geldstrafe von 2000 bezahlt hatte, wurde ihm die Einreise gestattet.