Frühlingsfest Stuttgart: Was der Polizei 2025 besondere Sorge bereitet
Stuttgart. Die Stuttgarter Polizei zieht kurz vor dem Ende des 85. Stuttgarter Frühlingsfests eine gemischte Bilanz. Was der Polizei besondere Sorge bereitet und wie viele angezeigte Straftaten es bisher gab.
Anstieg der Gewalttaten gegen Polizeibeamte
Im Vergleich zum Vorjahr stieg die Zahl der angezeigten Straftaten bis zum Freitag (09.05.) um 17 Prozent auf 316. Die Zahl der Gewaltdelikte blieb mit 127 Fällen auf dem Niveau des Vorjahres (126 Fälle). „Besondere Sorge bereitet der Polizei jedoch der Anstieg der Gewalttaten gegen Polizeibeamte“, heißt es in der Pressemitteilung der Polizei. Die Zahl der Widerstände stieg von 7 im vergangenen Jahr auf 21 in diesem Jahr. Auch die Angriffe auf Polizeibeamten stiegen von 4 auf 8 Fälle. Hierbei wurden die Beamten lediglich leicht verletzt, es gab keine schwerwiegenden Folgen.
Deutlicher Rückgang bei Sexualstraftaten
Bei der Anzahl der Sexualstraftaten war erneut ein deutlicher Rückgang von 20 Fällen im vergangenen Jahr auf 13 in diesem Jahr zu verzeichnen. Dass das Einsatzkonzept der Polizei aufgegangen ist und sich bewährt hat, zeigt der deutliche Anstieg bei der Anzahl der Verstöße gegen das Waffengesetz: Im Jahr wurden acht Fällen festgestellt, in diesem Jahr waren es 49 Fälle.
„Die Einsatzkräfte kontrollierten dabei sowohl bei der Zugangsüberwachung, als auch proaktiv bei ihrer Streifentätigkeit auf dem Platz. Durch die Änderung des Waffengesetzes haben wir unserer Polizei auch auf dem Frühlingsfest mehr Möglichkeiten gegeben, das Messerverbot zielgerichteter und effektiver zu kontrollieren und Verstöße konsequent zur Anzeige zu bringen.“
Auch Parallelveranstaltungen ohne besondere Vorkommnisse
Beim Vergleich der Straftaten zum Vorjahr muss beachtet werden, dass die Osterfeiertage im vergangenen Jahr als besonders besucherstarke Tage nicht in den Frühlingsfestzeitraum gefallen und die Zahlen deshalb nur bedingt vergleichbar sind. Die Parallelveranstaltungen verliefen ohne besondere Vorkommnisse.