Gastronomen in Stuttgart dürfen weiter auf Parkplätzen und Gehwegen bewirten
Gastronomen in Stuttgart dürfen weiter auf Gehwegen, Plätzen und in Fußgängerzonen ihre Kundschaft bewirten. Das hat der Gemeinderat in einer Sitzung am Donnerstagabend (16.03.) beschlossen.
Gelockerte Regelungen für Außenbewirtschaftung bleiben bestehen
Das Konzept war während der Corona-Pandemie angewandt worden, um die damals geltenden Regeln umsetzen zu können und den wirtschaftlichen Schaden der Gastronomen etwas zu mindern. Nun soll die Erweiterung der Flächen für die Außengastro die Ausfälle aus den zurückliegenden drei Jahren sowie die derzeit hohen Wirtschaftskosten ausgleichen.
"Auch der Betrieb von Außenbewirtschaftungsflächen auf straßenbegleitenden Parkplätzen während der Monate März bis Oktober bleibt demnach möglich", heißt es in einer Mitteilung aus dem Rathaus. Darüber hinaus sollen "erfolgreich temporär bespielte Parkplätze" nach Zustimmung des Bezirksbeirats auch baulich in eine Dauernutzung überführt werden können.
Ab März 2023 beginnt demnach eine zweijährige Testphase. Anschließend soll die Stadtverwaltung eine Evaluation durchführen und den Gemeinderat über die Ergebnisse informieren.