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Gutscheine für Essen und Getränke beim Frühlingsfest Stuttgart: Das ist erlaubt

Cannstatter Wasen
Wer beim Frühlingsfest einen Tisch reserviert, bekommt Verzehrgutscheine. Was erlaubt ist und was nicht, erklärt die Verbraucherzentrale. (Symbolbild) © ZVW/Danny Galm

Stuttgart. Wer sich einen Tisch in einem der Festzelte beim Frühlingsfest in Stuttgart reserviert, kauft Verzehrgutscheine, die dann für Essen und Getränke eingelöst werden können. Wann ist da das Bedienungsgeld inklusive? Kann man unverbrauchte Wertgutscheine gegen Geld eintauschen? Was erlaubt ist und was nicht.

Bei der Verbraucherzentrale kommen laut einer Pressemitteilung regelmäßig Beschwerden rund um Gutscheine in der Gastronomie an. Die Verzehrgutscheine beim Frühlingsfest, Cannstatter Wasen und anderen Festen bilden jedoch eine Besonderheit: Die Feste sind zeitlich begrenzt und die Reservierung verpflichtet zum Kauf der Gutscheine.

Getränke-Gutscheine beim Frühlingsfest: Ist das Bedienungsgeld inklusive?

Ob ein Bedienungsgeld im Preis des Wertgutscheins enthalten ist oder dazukommt, hängt laut Verbraucherzentrale vom jeweiligen Festzelt ab. Beides sei erlaubt. Die Festzelt-Betreiber müssen die Regelung aber im Vorfeld transparent mitteilen, damit Gäste wissen, ob ein Bedienungsgeld enthalten ist oder nicht. Die Verbraucherzentrale habe vor einigen Jahren bereits mehrere Festzeltbetreiber abgemahnt, die vor Ort Bedienungsgeld verlangt haben, ohne bei der Buchung darauf hingewiesen zu haben.

Gutscheine für Speisen und Getränke: Kann ich Beträge auszahlen lassen?

Die Wertgutscheine entsprechen meistens einem bestimmten Geldbetrag und können für alle Getränke und Speisen ausgegeben werden, die in dem jeweiligen Zelt erhältlich sind. Manche Wertgutscheine werden aber für entsprechende Getränke oder Speisen ausgestellt können deshalb nur zweckentsprechend eingelöst werden. Diese Einschränkungen sind laut Verbraucherzentrale zulässig, die Verbraucher sollten sich vor dem Kauf deshalb genau über die Einlöse-Bedingungen informieren.

Werden die Wertgutscheine nicht oder nicht vollständig eingelöst, gibt es in der Regel keine Auszahlung des restlichen Betrags. Auch für Trinkgeld können die Wertgutscheine nicht verwendet werden. Um möglichst wenig Geld verfallen zu lassen, sollten Besucher vor der Bestellung die Preise zusammenrechnen. Die Verbraucherzentrale empfiehlt deshalb, einen Gutschein für die Bestellung mehrerer Getränke und Speisen zu nutzen, wenn der Wert des Gutscheins mit einer Bestellung noch nicht erreicht ist.

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