Kindergeld, Betreuung und Namensrechte: Was sich 2025 für Familien verbessert
Stuttgart/Rems-Murr-Kreis. Mehr Kindergeld, ein erhöhter Kinderfreibetrag und etwas mehr Unterhalt für Trennungskinder. Das sind nur drei Bereiche, die sich für Familien 2025 gesetzlich verändern. Wir geben in diesem Artikel eine Übersicht darüber, was sich 2025 für Familien in Stuttgart, dem Rems-Murr-Kreis und darüber hinaus verbessert.
Erstmals seit 2023 wurde zum 01. Januar 2025 das Kindergeld erhöht. Familien erhalten in diesem Jahr 255 Euro pro Kind. Das sind exakt fünf Euro mehr. 2026 soll es um weitere vier Euro erhöht werden. Ebenfalls um fünf Euro pro Monat ist der Sofortzuschlag für jedes Kind, das Leistungen der Grundsicherung oder den Kinderzuschlag (KiZ) erhält, erhöht worden. Der Sofortzuschlag beträgt seit dem Jahreswechsel 25 Euro pro Kind. Die Kinderfreibeträge wurden von der Bundesregierung für den Veranlagungszeitraum 2025 auf 9.600 Euro erhöht. Für das kommende Jahr steigt der Betrag auf 9.756 Euro. Der Freibetrag für den Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf ist darin eingeschlossen.
Mehr Unterhalt für Alleinerziehende
Für den Trennungsfall ist der Mindestunterhalt ebenfalls leicht gestiegen:
- Für Kinder bis fünf Jahre 482 Euro (Erhöhung um zwei Euro)
- Für Kinder im Alter von sechs bis elf Jahren 554 Euro (Erhöhung um drei Euro)
- Für Kinder im Alter von 12 bis 17 Jahren 649 Euro (Erhöhung um vier Euro)
Die monatlichen Unterhaltsvorschusszahlungen sind dagegen etwas gesunken, da das Kindergeld im Vergleich zum Mindestunterhalt stärker angestiegen ist:
- Für Kinder im Alter von null bis fünf Jahren 227 Euro (Senkung um drei Euro)
- Für Kinder im Alter von sechs bis 11 Jahren 299 Euro (Senkung um zwei Euro)
- Für Jugendliche im Alter von 12 bis 17 Jahren 394 Euro (Senkung um einen Euro)
Verbesserung der Kinderbetreuung geplant
Auch die Kinderbetreuung soll durch die Fortsetzung und Weiterentwicklung des KiTa-Qualitätsgesetzes weiter verbessert werden. Der Bund stellt den Bundesländern für verschiedene Maßnahmen in dem Zusammenhang rund zwei Milliarden Euro zur Verfügung. Weitere zwei Milliarden folgen 2026.
Die Einkommensgrenze für den Erhalt von Elterngeld wird in diesem Jahr schrittweise gesenkt. Bis Ende März bleibt die Grenze b ei 200.000 Euro. Ab April beträgt die Einkommensgrenze dann 175.000 Euro und für Alleinerziehende liegt sie bei 150.000 Euro. Um Elterngeld beziehen zu können, darf das zu versteuernde Einkommen die neuen Grenzen ab April 2025 nicht überschreiten.
Änderungen beim Absetzen der Betreuungskosten
Während sich zuletzt für Betreuungskosten maximal 4000 Euro steuerlich absetzen ließen, so erhöhte die Bundesregierung den Betrag ab 2025 auf 4800 Euro. 80 Prozent der Kosten für im Haushalt lebende Kinder unter 14 Jahren können demnach als Sonderausgaben geltend gemacht werden.
Reformation der Namensrechte
Geändert wurde kürzlich auch das Namensrecht. Das Ehenamens- und Geburtsnamensrecht ist reformiert worden. Ab Mai 2025 sind Doppelnamen sowohl für beide Eheleute als auch für deren Kinder erlaubt. Auch für Trennungsfamilien wird es einfacher. Kinder und Stiefkinder können im Trennungsfall ihre Geburtsnamen ändern.
Was sich für Studierende ändert
Studierende, die finanziell nicht von den Eltern unterstützt werden können, erhalten neuerdings eine Starthilfe von 1000 Euro. Angedacht sei diese für den Erwerb eines Laptops oder Lernmaterialien. Zudem steigen unter anderem die Bedarfssätze und die Wohnkostenpauschale (Anstieg auf 380 Euro).




