Laser über Region Stuttgart: Warum der Himmel am Montag (31.07.) grün leuchtete
Ein grünes Leuchten am Nachthimmel sorgte am Montagabend (31.07.) für Irritationen in der Region Stuttgart. Wie die Deutsche Presseagentur (dpa) berichtet, riefen zahlreiche Menschen bei der Polizei an um zu fragen, was es mit dem grünen Laser auf sich hat. Der Instagram-Account stuttgarter.meme spekulierte im Nachhinein scherzhaft über Aliens oder den Harry-Potter-Bösewicht Lord Voldemort als Ursache für das Spektakel. Was steckte aber tatsächlich dahinter?
Laser hat Ursprung in Ditzingen: Was es mit der Aktion auf sich hat
Laut dpa erstrahlte der Laser in Ditzingen (Kreis Ludwigsburg) – zum Test für eine geplante Jubiläumsaktion der Ditzinger Firma Trumpf. In Ditzingen produziert Trump Lasertechnik, beispielsweise für E-Fahrzeuge. Dass man zum 100-Jahre-Jubiläum ab Mittwochabend (02.08.) eine Lasershow zeigen will, liegt damit nahe.
Der grüne Laser solle als "längste Geburtstagskerze der Welt" bis Sonntag (06.08.) zwischen Sonnenuntergang und kurz nach Mitternacht am Nachthimmel zu sehen sein. Das sagte ein Sprecher der dpa. Vorab habe man deshalb schauen müssen, ob alles wie geplant funktioniere.
Test der Firma Trump: Laser bald vielleicht noch weiter entfernt zu sehen
Der Test habe etwas über eine halbe Stunde gedauert, das grüne Licht sei in einem Umkreis von etwa 30 Kilometern zu sehen gewesen – also auch im Raum Waiblingen. Bei besserem Wetter könne man den Laser aber auch in bis zu 80 Kilometern Entfernung sehen. Die Polizei und andere Behörden seien vorab informiert gewesen, so der Sprecher.
Polizei: "Vielzahl von Anrufen"
Das galt offenbar aber nicht für die Bevölkerung. Beim zuständigen Polizeipräsidium Ludwigsburg ging einer Sprecherin zufolge "eine Vielzahl von Anrufen" ein. Die Anrufenden hätten „Himmelserscheinungen“ mitgeteilt, so die Sprecherin weiter.
Wird die Polizei die Bevölkerung über die noch folgenden Abende mit Lasershow informieren? Dazu sagte die Sprecherin: "Bei der Laser-Show handelt es sich um kein polizeiliches Ereignis und somit ergibt sich auch keine polizeiliche Zuständigkeit."


