Nächster GDL-Streik am Dienstag (12.3.): Die Folgen für Stuttgart und die Region
Die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) hat im Tarifstreit bei der Deutschen Bahn zum nächsten Streik aufgerufen. Bereits ab diesem Dienstag (12.03.) um 2 Uhr soll der Personenverkehr nunmehr zum sechsten Mal weitgehend zum Erliegen kommen, wie die GDL am Sonntagabend (10.03.) mitteilte. Bis Mittwochmorgen (13.03.) um 2 Uhr soll der neuerliche Ausstand dauern. Der Verkehrsverbund Stuttgart (VVS) informierte deshalb am Montagmorgen (11.03.) über die Auswirkungen für Stuttgart und die Region.
Was ist in der Region Stuttgart vom GDL-Streik betroffen?
- Alle S-Bahnen (S1, S2, S3, S4, S5, S6/S60, S62)
- Regionalzüge und Nebenbahnen der Deutschen Bahn. Dazu gehören folgende Linien:
- RE5 (Friedrichshafen – Stuttgart)
- IRE6 (Aulendorf – Tübingen – Stuttgart)
- RB14 (Rottweil/Freudenstadt – Stuttgart)
- MEX19/90 (Schwäbisch Hall-Hessental – Stuttgart): Vereinzelte Zugverbindungen können im Notfahrplan im Einsatz sein.
- IRE200 (Ulm – Wendlingen): Vereinzelte Zugverbindungen können im Notfahrplan im Einsatz sein.
- RB64 (Oberlenningen – Kirchheim (T))
- RB11 (Kornwestheim – Stuttgart-Untertürkheim)
- RB63 (Herrenberg – Tübingen – Bad Urach): Vereinzelte Zugverbindungen können im Notfahrplan im Einsatz sein
- Fernverkehr der Deutschen Bahn (IC und ICE)
Was fährt in Stuttgart und der Region?
- Die Stadtbahnen und Busse in der Landeshauptstadt und in den Landkreisen
- Busse des Ersatzverkehrs, auch die der DB
- Auch die Ersatzzüge, die bei Go-Ahead und SWEG im Einsatz sind, fahren
- Die Regionalzüge der SWEG Bahn Stuttgart, Go-Ahead (auch die Ersatzzüge von TRI) und WEG sind nicht unmittelbar vom Streik betroffen. Es kann aber trotzdem zu Störungen kommen, falls sich zum Beispiel DB-Fahrdienstleiter dem Streik anschließen. In einem solchen Fall könnten auf den betroffenen Streckenabschnitten keine Züge fahren, auch die anderer Eisenbahnverkehrsunternehmen nicht.
- Vereinzelt kann es weitere Zugverbindungen im Notfahrplan geben
Der GDL-Streik im Güterverkehr soll bereits am Montag (11.03.) um 18 Uhr beginnen und am Dienstag (12.03.) um 18 Uhr enden. Damit liegen nur etwas mehr als 24 Stunden zwischen der Ankündigung des Arbeitskampfs und seinem Beginn. Gewerkschaftschef Claus Weselsky hatte bereits vor dem vorigen Streik angekündigt, der Bahn und den Fahrgästen künftig deutlich weniger Vorlauf zu lassen, um sich auf den Arbeitskampf einzustellen.
Warum streikt de GDL schon wieder?
«Da der Arbeitgeber Deutsche Bahn (DB) die von der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) gesetzten Frist, bis zum 10. März 2024, 18:00 Uhr, ein schriftliches Angebot zu unterbreiten, unverrichteter Dinge hat verstreichen lassen, setzt die DB die Provokation fort und zwingt die GDL unweigerlich und zum Leidwesen der DB-Kunden die Auseinandersetzung fortzuführen», teilte die GDL mit.
Die Bahn hatte die GDL am Freitag zur Wiederaufnahme der Verhandlungen aufgefordert. Die GDL hatte Bereitschaft bekundet, am Montag wieder zusammenzukommen, unter der Voraussetzung, dass die Bahn ihr bis Sonntagabend um 18.00 Uhr ein neues Angebot unterbreite. Die Bahn erneuerte jedoch lediglich ihr Angebot an die Lokführergewerkschaft GDL zur Wiederaufnahme der Tarifverhandlungen an diesem Montag. Angebote und Lösungen könnten direkt am Verhandlungstisch unterbreitet und erörtert werden, teilte der Konzern am Sonntagnachmittag mit. Auf die Forderung der GDL, vor Gesprächsbeginn ein verbessertes Angebot bis Sonntag 18.00 Uhr vorzulegen, ging das Unternehmen nicht ein.
Kann die Bahn den Streik noch juristisch stoppen?
Die Deutsche Bahn bezeichnet den aktuellen Streik als unverhältnismäßig und geht juristisch dagegen vor. Das Arbeitsgericht in Frankfurt will am Montag ab 16.30 Uhr über den Eilantrag verhandeln.
Wie die Chancen stehen, ist schwer zu beurteilen: Einerseits hatte die Bahn in der Vergangenheit mit einer Klage keinen Erfolg. Andererseits hat sich die Ausgangslage seitdem aber auch verändert. Egal, wie es ausgeht: Gegen eine vorläufige Entscheidung des Arbeitsgerichtes ist noch Berufung in der zweiten Instanz möglich. Dann müsste das Hessische Landesarbeitsgericht entscheiden.
Wird es einen Notfahrplan geben?
Ob die Bahn in der Kürze der Zeit wieder einen Notfahrplan auf die Beine stellen kann, blieb daher zunächst unklar. Möglicherweise stellt der Konzern aufgrund der Kurzfristigkeit auch den gesamten Fernverkehr ein. Bei vorigen Arbeitskämpfen im laufenden Tarifkonflikt war stets rund jeder fünfte Fernzug im Einsatz. Im Regionalverkehr waren die Auswirkungen unterschiedlich stark.





