Stuttgart & Region

Pro-Palästina-Demos am Wochenende: Warum in Stuttgart demonstriert werden darf

Palästinenser demonstrieren in der Stuttgarter City für Frieden und Freiheit
Pro-Palästina-Demo am Freitagabend (20.10.) im Stadtgarten in Stuttgart. © 7aktuell.de | Andreas Werner

In Stuttgart sind für dieses Wochenende gleich drei pro-palästinensische Demonstrationen angemeldet. Zuletzt hatte es unter anderem in Berlin-Neukölln bei ähnlichen Kundgebungen teils heftige Ausschreitungen gegeben. Die Polizei hat daraufhin mehrere Demos verboten. Warum und unter welchen Auflagen darf in der baden-württembergischen Landeshauptstadt dennoch demonstriert werden?

Zuletzt heftige Ausschreitungen in Berlin-Neukölln

In Berlin hatte es zuletzt laut einem Artikel auf tagesschau.de 174 Festnahmen gegeben. Zudem wurden 65 Polizisten verletzt. Bis in die Nacht zu Donnerstag (19.10.) war es in Neukölln zu Ausschreitungen gekommen. Die Polizei ging eigenen Angaben zufolge gegen Demonstrantinnen und Demonstranten vor, die Mülltonnen, Reifen und Pyrotechnik anzündeten sowie mit Steinen, Flaschen und Brandsätzen warfen.

Weitere Kundgebungen wurden daraufhin von der Polizei untersagt. Zur Begründung hieß es, die Erfahrungen hätten gezeigt, dass "die unmittelbare Gefahr" bestehe, dass es zu "volksverhetzenden, antisemitischen Ausrufen", Gewaltverherrlichungen und Gewalttaten komme.

Diese Demos finden am Wochenende in Stuttgart statt

In Stuttgart sind für dieses Wochenende nun gleich drei pro-palästinesische Kundgebungen angemeldet, wie die Stadt auf Nachfrage unserer Redaktion mitteilte. Die erste soll am frühen Freitagabend (20.10.) starten. Thema: "Gegen die Unterdrückung der Palästinenser"; Veranstalter ist "Free.palästina.stuttgart". Ab 17 Uhr gibt es eine Auftaktkundgebung im Stadtgarten. Anschließend geht es über Schellingstraße, Friedrichstraße, Theodor-Heuss-Straße, Rotebühlplatz, Kronprinzstraße zum Kronprinzplatz, wo gegen 19.45 Uhr die Abschlusskundgebung steigen soll. Die angemeldete Teilnehmerzahl beträgt 500 Personen. 

An gleicher Stelle soll auch am Samstagnachmittag (21.10.) demonstriert werden. Das Palästinakomitee Stuttgart e. V. ruft zur „Demonstration gegen den Krieg in Gaza“ auf und hat bei der Stadt ebenfalls 500 Personen angemeldet. Los geht's um 15 Uhr, die Abschlusskundgebung soll gegen 18 Uhr auf dem Kronprinzplatz steigen. Die dritte Demo an diesem Wochenende ist für Sonntag angemeldet. Eine Privatperson hat laut Angaben aus dem Rathaus ab 14 Uhr für eine Kundgebung auf dem Schlossplatz 750 Personen angemeldet. 

Strenge Auflagen für Demos in Stuttgart

Alle drei Demos dürfen stattfinden - allerdings unter strengen Auflagen. Israel-feindliche oder antisemitische Rufe und Schmähungen sind verboten. "Unter Umständen kann bereits das Verteilen von Süßigkeiten und das Abspielen von feierlicher oder israelfeindlicher Musik als Billigung von Straftaten gesehen werden", heißt es von der Stadt. Damit gemeint sind unter anderem Lieder wie "Udrub Udrub Tal Abib" und "From the River to the Sea ,…". 

Darüber hinaus sind Symbole von Hamas, PFLP (Volksfront zur Befreiung Palästinas, Anm. d. Red.), Hisbollah, des palästinensischen islamischen Dschihads sowie des islamischen Staates untersagt. "Bei erkennbarer Nichteinhaltung diese Auflagen haben Versammlungsleiter und Ordner auf ein Unterlassen durch die Versammlungsteilnehmer hinzuwirken. Die Versammlung ist dafür zu unterbrechen", so die Ansage aus dem Rathaus. Zeigt das keine Wirkung, müssen die Versammlungsleitungen die Kundgebung beenden. 

Vorab Kooperationsgespräche mit den Anmeldern der Demos

Vorab wurden mit den Anmeldern der Demos laut Angaben der Stadt sogenannte Kooperationsgespräche geführt. Ausschlaggebend für die Frage, ob eine Versammlung verboten wird, sei demnach immer eine Einzelfallbetrachtung, heißt es auf Nachfrage: "Aus diesem Grund spielen die Geschehnisse in Berlin (oder in anderen Städten) zwar eine Rolle für die Entscheidung [...], können aber nie ausschlaggebend sein". Entscheidend sei vielmehr, "ob Tatsachen vorliegen, die ein Verbot erforderlich machen". Und zwar nicht "irgendwelche Tatsachen, sondern solche, die zu einer unmittelbaren Gefährdung der öffentlichen Sicherheit führen".

Sollten sich die Demonstranten nicht an die vorab kommunizierten "Spielregeln" halten, erfolge eine Auflösung der Versammlung und gegebenenfalls eine strafrechtliche Ahndung. Das sei ein verhältnismäßiger Umgang mit dem Grundrecht der Versammlungsfreiheit, so die Begründung der Stadt. Ein automatisches Verbot von palästinensischen Versammlungen wäre nach Ansicht der Entscheider im Stuttgarter Rathaus rechtswidrig.

Die Polizei in Stuttgart bereitet sich in jedem Fall auf alle Eventualitäten vor. "Wir sind auf alle vorstellbaren Einsatzszenarien vorbereitet", sagte ein Sprecher des Polizeipräsidiums der Stuttgarter Zeitung. Man ziehe genügend Kräfte zusammen, um die Versammlung "engmaschig zu begleiten und niederschwellig einzuschreiten".

Pro-palästinensische Demonstration in Freiburg verboten

In Freiburg wurde hingegen eine für Sonntag (22.10.) angekündigte pro-palästinensische Demonstration verboten. Sie war der Stadt zufolge nicht angemeldet und lediglich in privaten Chatgruppen angekündigt worden. Der Aufruf zur Veranstaltung sei über Bürgerinnen und Bürger bekanntgeworden, teilte die Stadt mit.

"Die Erfahrungen aus vergangenen pro-palästinensischen Versammlungen im Bundesgebiet zeigen, dass die Gefahr besteht, dass dort strafbare, oft antisemitische Parolen skandiert werden, die zum Hass auf Jüdinnen und Juden auch in Deutschland anstacheln", schrieb die Stadt in ihrer Begründung für das Verbot. Am geplanten Versammlungsort, dem Platz der Alten Synagoge in der Innenstadt, sei am Sonntag bereits eine Gedenkveranstaltung für deportierte Jüdinnen und Juden Freiburgs und Badens während der Nazi-Diktatur geplant.

Das sagt ein Verfassungsrechtler zum Demo-Verbot

Derweil hält der Verfassungsrechtler Michael Wrase die vor allem in Berlin erlassenen Verbote pro-palästinensischer Solidaritätsbekundungen auf Versammlungen oder in Schulen teilweise für problematisch. Eingriffe in die Versammlungsfreiheit seien nur dann zulässig, "wenn von der Versammlung selbst eine unmittelbare Gefährdung für die öffentliche Ordnung, für die öffentliche Sicherheit, ausgeht", sagte der Rechtswissenschaftler von der Universität Hildesheim laut der dpa in einem Online-Pressegespräch des Mediendienstes Integration. Dies sei nur dann der Fall, wenn strafbare Handlungen zu erwarten seien, "aber nicht nur von Einzelnen auf der Versammlung, sondern eben meinetwegen von einer Mehrheit oder auch ausgehend von den Veranstaltern".

Momentan werde damit argumentiert, dass die Konfliktlage so aufgeladen sei, dass quasi bei jeder dieser Versammlung erst einmal davon ausgegangen werden müsse, dass es dort zu strafbaren Handlungen wie der Billigung von Terrorangriffen auf Israel komme, sagte Wrase: "Ob in dieser Pauschalität tatsächlich solche weitreichenden Verbote gerechtfertigt erscheinen, das würde ich mal mit einem großen Fragezeichen versehen."

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