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Skurrile Funde in Stuttgart: Was Bundespolizisten am Flughafen entdecken

Bianca Castan, Pressesprechering Bundespolizei Flughafen Stuttgart
Bianca Castan, Pressesprecherin der Bundespolizeiinspektion am Flughafen Stuttgart, mit einem Hockeyschläger, der nicht an Bord durfte. © Gülay Alparslan

Was haben ein Gehstock, ein Regenschirm und ein paar Bienen gemeinsam? Sie alle habe es nicht durch die Sicherheitskontrollen am Flughafen Stuttgart geschafft. Bei den Bienen lässt sich immerhin eine gewisse Gefahr für den Flugverkehr erahnen. Aber warum muss eine ältere Dame auf ihren Gehstock verzichten? Und was hat es mit dem Regenschirm auf sich? Antworten darauf liefert Bianca Castan, Pressesprecherin der Bundespolizeiinspektion am Flughafen Stuttgart.

Gemeinsam mit ihren Kolleginnen und Kollegen ist Bianca Castan unter anderem für den Schutz vor Angriffen auf die Sicherheit des Luftverkehrs zuständig. Aber welche Gefahr kann von völlig alltäglichen Gegenständen wie einem Regenschirm oder einem Gehstock ausgehen?

Unerwartete Gefahr: Degen im Gehstock, Schlagring im Schirm

Den Regenschirm stellten Beamte der Bundespolizei im September 2022 sicher, weil der Griff die Form eines Schlagringes hatte, erklärt Bianca Castan. In dem Fall wurde entschieden, dass der Griff den Anschein erweckte, man könne damit jemanden verletzen.

Infopoint der Bundespolizei am Flughafen Stuttgart
Infopoint der Bundespolizeiinspektion am Flughafen Stuttgart. © Gülay Alparslan

Im selben Monat machte die Sicherheitskontrolle eine weitere ungewöhnliche Entdeckung. Eine ältere Passagierin führte einen Gehstock mit sich. Dieser wurde mit dem Röntgengerät durchleuchtet. Im Inneren des Gehstocks stellten Beamte der Bundespolizei einen etwa 70 Zentimeter langen Degen fest. Darauf angesprochen, habe die Frau überrascht gewirkt. Den Gehstock habe sie für zehn Euro auf einem Trödelmarkt in Frankreich erworben. Vom Inhalt des Gehstocks habe sie nichts gewusst. Allerdings habe sie sich über das etwas schwerere Gewicht gewundert. „Ein Ermittlungsverfahren wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz musste dennoch eingeleitet werden“, erklärte Bianca Castan.

Darum sind Bienen im Flugzeug verboten

Nicht an Bord durften auch fünf Bienen, die ein Imker in einer Plastikdose mitnehmen wollte. Nach Rücksprache mit der Airline wurde entschieden, dass die Bienen während des Flugs unter Umständen aus dem Behälter gelangen können. Wenn dann noch ein Passagier gestochen werden würde, der einen allergischen Schock erleidet, müsste der Flieger notlanden.

Mit Munition als Halskette im Flugzeug?

Jüngst nicht mit an Bord durften ein Hockeyschläger und eine Kette mit Anhänger. Bei dem Hockeyschläger handelt es sich um „einen stumpfen Gegenstand, der dazu geeignet wäre, schwere Verletzungen bei jemandem hervorzurufen“, erklärt Bianca Castan.

Der Anhänger eines anderen Fluggastes hatte die Form einer Munition. Auch wenn es keine echte Patrone war, hätte der Fluggast sie nicht im Handgepäck mitnehmen dürfen, weil sie den Anschein einer echten Munition erweckte. 

Eine Ketter mit einer Anscheinmunition
Eine Kette eines Fluggastes am Flughafen Stuttgart, die nicht mit ins Flugzeug genommen werden durfte. Dabei handelt es sich um keine echte Patrone. © Gülay Alparslan

Passagier mit ungewöhnlichen Schnürsenkeln – Flug erlaubt

Einer besonderen Kontrolle bedurften auch die Schuhe eines Passagiers. Der Fluggast hatte elektronisch schnürende Schuhe an. Das Sicherheitspersonal musste zunächst bewerten, ob diese eine Gefährdung für den Flugverkehr darstellen. Letztlich durfte der Passagier die Schuhe aber anbehalten.

Lithium-Ionen-Akkus: Brand-Gefahr für Flug

Welche Gefahr kann denn von Schnürsenkeln ausgehen? Bei elektronischen Gegenständen muss immer davon ausgegangen werden, dass diese brennen können. Darum sind Lithium-Ionen-Akkus im Flugzeug verboten. Die Akkus sind nach Angaben der Pressesprecherin in verschiedenen Geräten wie etwa E-Scootern, Hoverboards oder medizinischen Mobilitätshilfen eingebaut. Bevor man damit zum Flughafen anreist, sollte man unbedingt im Vorfeld mit der Airline Rücksprache halten, rät Bianca Castan.

Sicherheitskontrolle: Was alles nicht ins Flugzeug darf

Nicht an Bord eines Flugzeuges dürfen Messer, Werkzeuge und Scheren mit einer Klingenlänge von über den erlaubten sechs Zentimetern. Diese Gegenstände werden als gefährlich eingestuft. Genauso verboten sind Rasierklingen, Kampfsportgeräte und stumpfe, spitze oder scharfe Gegenstände, die schwere Verletzungen hervorrufen können.

Waffen sind generell verboten

Grundsätzlich verboten sind Gegenstände nach dem Waffengesetz – nicht nur in der Luftsicherheit. Der unerlaubte Besitz oder das unerlaubte Führen eines verbotenen Gegenstandes wird angezeigt.

Dennoch komme es immer wieder vor, dass im Reisegepäck von Fluggästen Wurfsterne, Schlagringe, Butterflymesser oder Springmesser aufgefunden werden. Die Gegenstände werden von den Bundespolizisten sichergestellt. „Wenn die polizeilichen Maßnahmen vor Ort rechtzeitig vor Abflug abgeschlossen werden können, dürfen die Fluggäste theoretisch noch fliegen“, so Bianca Castan. Allerdings müssen sie sich später noch einem Ermittlungsverfahren unterziehen.

Was gilt bei Flüssigkeiten im Flugzeug?

Wer sich dennoch nicht darüber im Klaren ist, was eigentlich mit ins Handgepäck darf, kann sich unter anderem auf der Homepage der Bundespolizei informieren. Zudem gibt es ein PDF-Dokument, die Anlage 4c, das darüber informiert, was an Bord darf. Das Dokument kann hier heruntergeladen werden.

„Was auch immer mal wieder zurückgehalten werden muss, sind Flüssigkeiten“, so Bianca Castan. Dabei gibt es eine Flüssigkeitsregelung. Diese besagt, dass Flüssigkeiten, die das Gesamtvolumen von einem Liter überschreiten, bei der Sicherheitskontrolle abgegeben werden müssen. Wichtig ist auch, dass die einzelnen Behälter ein Fassungsvermögen von maximal 100 Milliliter haben dürfen. So darf etwa eine Shampoo-Flasche, auf der 200 ml steht, nicht mit an Bord – selbst wenn die Flasche fast leer ist. Die einzelnen Behälter müssen in einen transparenten Beutel gepackt und in die Wannen bei der Handgepäck-Kontrolle gelegt werden.

Warum gibt es Beschränkungen bei der Mitnahme von Flüssigkeiten im Handgepäck?

Im August 2006 verhinderten britische Behörden terroristische Anschläge auf Flugzeuge. Damals sollte flüssiger Sprengstoff, der sich in Getränkeflaschen befand, während des Flugs zur Explosion gebracht werden. Vor diesem Hintergrund hat die Europäische Union die Mitnahme von Flüssigkeiten an Bord von Flugzeugen beschränkt. Die Vorschriften sind seit dem 6. November 2006 auf allen Flughäfen der Europäischen Union gültig.

Was passiert mit Gegenständen, die nicht ins Flugzeug durften?

Gegenstände, die aus Sicherheitsgründen nicht an Bord dürfen, können zum Beispiel mit der Post verschickt werden. Wenn man jemanden dabei hat, der oder die nicht mitfliegt, können die Gegenstände an die Personen übergeben werden. Außerdem gibt es am Flughafen Schließfächer, in denen die Gegenstände deponiert werden können. Wer eine dieser Möglichkeiten nicht wahrnehmen kann oder möchte, muss den Besitz der Gegenstände aufgeben.

Als gefährlich eingestufte Gegenstände, wie etwa Nagelfeilen, Scheren und Messer mit einer Klingenlänge von über sechs Zentimetern, kommen nach Aufgabe des Eigentums in einen verschlossenen Behälter. Das Gleiche geschieht mit Flüssigkeiten, Gels und Cremes. Die Gegenstände werden später von den Flughafenbetreibern sachgerecht entsorgt.

Parfum im Flugzeug: Vorsicht bei ungewöhnlichen Flaschen

Vorsicht bei teuren Parfums. Hier kann nicht nur die Menge zu Problemen führen, sondern auch die Form der Flasche. Bianca Castan weiß von einem Fall, bei dem die Parfum-Flasche eines Fluggastes die Form einer Handgranate hatte. Unter Umständen kann es passieren, dass das Parfum nicht ins Flugzeug darf.

Wie reagieren Fluggäste, wenn Gegenstände nicht ins Flugzeug dürfen?

Wenn Gegenstände nicht an Bord dürfen, ist es für Fluggäste ärgerlich. „Es gibt natürlich diejenigen, die absolut kein Verständnis dafür haben“, sagt Bianca Castan. Wenn da mal teure Kosmetika oder Cremes entsorgt werden müssen, können auch schon mal Tränen fließen.

„Die Bundespolizei hat den gesetzlichen Auftrag, alle Gefahren abzuwehren, die die Luftsicherheit beeinträchtigen könnten“, erklärt sie. Dabei sei die Bundespolizei angehalten, sämtliche Gefahren auszuräumen, und weiche auch nicht davon ab. Fluggästen rät Bianca Castan, sich im Zweifelsfall rechtzeitig bei den Airlines oder der Bundespolizei zu informieren.