Stuttgart (dpa) - Im Missbrauchsskandal um Turnerinnen in Stuttgart und Mannheim liegt aus Sicht des Deutschen Turner-Bund (DTB) kein strafbares Fehlverhalten von Präsident Alfons Hölzl und Sportvorstand Thomas Gutekunst vor. Das ist das Ergebnis einer juristischen Überprüfung der beauftragten Kanzlei Redeker Sellner Dahs. Eine Strafbarkeit der beschuldigten DTB-Funktionäre auf Grundlage der Einleitungsverfügung lasse sich nicht nachvollziehen. «Auf dieser Grundlage sieht das Präsidium keine