Stuttgart & Region

Waffenverbotszonen in Stuttgart: Diese Waffen sind ab Freitag (03.02.) verboten

Einkaufsstraße
Die Königstraße in Stuttgart (Archiv). © ZVW/Alexandra Palmizi

In der Innenstadt von Stuttgart treten ab diesem Freitagabend (03.02.) die Waffenverbotszonen in Kraft. Was gilt in den beiden Verbots-Zonen? Ab wie viel Uhr greift das Verbot? Und was droht bei Verstößen? Wir haben einen Überblick über die neuen Regelungen.

Was ist das Ziel von Waffenverbotszonen in der Innenstadt?

Durch eine eingerichtete Waffenverbotszone soll die Sicherheit der Innenstadt sowie das Sicherheitsgefühl der Menschen verbessert werden. Diese Forderung wurde seitens der Polizei bereits im Jahr 2019 laut. Sofern der Gemeinderat innerhalb der gesetzten Frist keine andere Entscheidung trifft, bleibt die neue Verordnung für zwei Jahre in Kraft.

Von wann bis wann gelten die Waffenverbotszonen?

Die Waffenverbotszonen gelten freitags und samstags zwischen 20 Uhr und 6 Uhr am nächsten Morgen, sowie in den Nächten vor gesetzlichen Feiertagen.

Welche Waffenverbote gibt es bereits?

Durch das Waffengesetz (WaffG) generell verboten sind beispielsweise Butterflymesser, Faustmesser, Schlagringe, Stahlruten, Totschläger, Wurfsterne oder Gegenstände, die vortäuschen, ein Alltagsgegenstand zu sein, in Wirklichkeit aber eine Waffe sind (z.B. ein Stockdegen).

Waffen, die zwar erlaubt, aber nicht in der Öffentlichkeit mitgeführt werden dürfen:

  • Anscheinswaffen, z.B. Softairwaffen
  • Hieb‐ und Stoßwaffen (Schlagstöcke, Säbel, Dolche, Bajonette, Degen)
  • Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser)
  • Messer mit feststehender Klinge, wenn die Klingenlänge 12 Zentimeter überschreiten

Weitere Waffen, die in der Waffenverbotszone verboten sind

In der Stuttgarter Innenstadt ist es zudem ab Freitagabend nicht mehr erlaubt, Messer mit einer feststehenden Klinge und einer Klingenlänge von über vier Zentimeter dabeizuhaben. Messer mit einer Klingenlänge von über vier Zentimeter bei der ein separater Mechanismus betätigt werden muss, um diese wieder einzuklappen, sind ebenfalls nicht gestattet.

Verbotene Gegenstände:

  • Macheten, Sensen, Hecken‐ oder Baumschneidewerkzeuge

In welchem Bereich der Innenstadt findet man Waffenverbotszonen?

Waffen, Messer oder auch verbotene Gegenstände dürfen laut der neuen Regelung nicht mehr innerhalb der Stuttgarter Innenstadt mitgeführt werden. Davon betroffen sind unter anderem der Hauptbahnhof, der Schlossplatz, die Königstraße sowie der Marktplatz. 

Was droht bei Verstößen in einer der Waffenverbotszonen?

Das unerlaubte Führen einer der oben genannten Waffen während den festgelegten Zeiten kann zu einer Geldbuße in Höhe von 10.000 Euro führen. Sollte die Polizei verbotene Messer oder Waffen bei jemanden vorfinden, dürfen diese eingezogen werden.

Gibt es Ausnahmen?

Ja, die gibt es. Inhaberinnen und Inhabern eines sogenannten „Kleinen Waffenscheins“ ist das Mitführen von Waffen auch weiterhin gestattet.

Personen, die aufgrund ihrer Arbeit mit Messern, Waffen und den oben genannten Gegenständen zu tun haben müssen, dürfen diese auch weiterhin in der Waffenverbotszone mitsichführen. Damit gemeint sind Polizei, Feuerwehr, Rettungskräfte, Handwerker, Bauarbeiter oder auch Landschaftsgärtner.

An- und Bewohner dürfen Waffen oder Gegenstände transportieren, sofern diese sicher verpackt oder in Behältnissen verstaut sind.