Stuttgart (dpa) - Die Abgeordneten der AfD dürfen den unterirdischen Tunnel im Stuttgarter Landtag weiterhin nur in Ausnahmefällen nutzen. Der Verfassungsgerichtshof wies einen entsprechenden Antrag der AfD-Fraktion gegen die Landtagspräsidentin zurück. Die Begründung: Die AfD hätte die Beschränkung der Zugangsberechtigung zum Tunnel innerhalb einer sechsmonatigen Frist angreifen müssen, diese Frist sei spätestens im Juni 2024 abgelaufen. Um das Tunnelverbot nach Ablauf der