Kurioser Streit im Landtag

Zoff im Stuttgarter Landtag: Warum die AfD nicht in den Tunnel darf

Verhandlung um Nutzung des Stuttgarter Landtagstunnels
AfD-Fraktionschef Baron sieht sich ungerecht behandelt von der Landtagspräsidentin. © Bernd Weißbrod/dpa

Stuttgart (dpa) - Die Abgeordneten der AfD dürfen den unterirdischen Tunnel im Stuttgarter Landtag weiterhin nur in Ausnahmefällen nutzen. Der Verfassungsgerichtshof wies einen entsprechenden Antrag der AfD-Fraktion gegen die Landtagspräsidentin zurück. Die Begründung: Die AfD hätte die Beschränkung der Zugangsberechtigung zum Tunnel innerhalb einer sechsmonatigen Frist angreifen müssen, diese Frist sei spätestens im Juni 2024 abgelaufen. Um das Tunnelverbot nach Ablauf der