VfB Stuttgart

Super-Wahljahr beim VfB: So können sich Mitglieder auf die Posten bewerben

Geschäftsstelle VfB Stuttgart, VfB, Symbolbild
Symbolbild. © Danny Galm

Dem VfB Stuttgart steht ein Super-Wahljahr ins Haus. Auf der nächsten ordentlichen Mitgliederversammlung des Traditionsvereins am 22. März 2025 in der Hanns-Martin-Schleyerhalle werden Präsident, Präsidium und Vereinsbeirat neu gewählt. Zudem wird sich erstmals der frisch installierte Wahlausschuss um die Auswahl der Kandidatinnen oder Kandidaten kümmern. Wie läuft das ab? Wer kann sich bewerben und was passiert bis zur MV? Wir geben einen Überblick.

Wollen Sie unseren VfB-WhatsApp-Channel abonnieren? Dann klicken Sie hier auf diesen Link

Der auf der vergangenen Mitgliederversammlung neu eingeführte und erstmals gewählte Wahlausschuss ruft in einer Mitteilung vom Montag (14.10.) „alle interessierten Mitglieder, welche die in der Satzung geregelten Anforderungen erfüllen, zur Kandidatur für die Ämter in den Gremien auf“. Mitglieder können dem Wahlausschuss auch Vorschläge für geeignete Kandidatinnen oder Kandidaten für die zu wählenden Ämter unterbreiten.

Wer sitzt eigentlich im VfB-Wahlausschuss?

Oliver Schaal, Sebastian Käpplinger, Stefan Biehl, Martin Dietz, Britta Kotzuschkewitz, Heiko Hegele, Leopold Hössl, Oliver Fiechtner, Monica Wüllner wurden auf der vergangenen MV von den Mitgliedern gewählt. In der konstituierenden Sitzung des neuen Gremiums wurde Anfang September Oliver Schaal von der Ultra-Gruppierung "Commando Cannstatt 97" zum Wahlausschuss-Vorsitzenden gewählt. 

Bewerbungen für das Amt des Präsidenten und das Präsidium beim VfB: Wer darf sich bewerben?

Gemäß § 16 Abs. 3 der Satzung müssen für eine Kandidatur folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Jede Bewerbung muss von mindestens fünfzig Vereinsmitgliedern, die zum Zeitpunkt der Mitgliederversammlung seit mindestens neun Monaten im Verein sind und das 18. Lebensjahr vollendet haben, mit Angabe ihrer Namen und Mitgliedsnummern unterzeichnet sein. Ein entsprechendes Formular kann hier auf der Vereinshomepage heruntergeladen werden.
  • Die vorgeschlagene Kandidatin oder der vorgeschlagene Kandidat muss zum Zeitpunkt der Mitgliederversammlung seit mindestens sechs Monaten durchgängig Vereinsmitglied sein und zu diesem Zeitpunkt das 35. Lebensjahr, aber noch nicht das 75. Lebensjahr vollendet haben.
  • Die Kandidatin oder der Kandidat muss qualifizierte Bewerbungsunterlagen einreichen, die eine mindestens zehnjährige Erfahrung in wirtschaftlichen Angelegenheiten in einer hohen Managementposition oder einer vergleichbaren Führungsposition nachweisen. Alternativ kann auch eine mindestens zehnjährige Karriere im Profi- oder Leistungssport, zum Beispiel als Spieler, Trainer oder Manager, als Qualifikation dienen.
  • Dem Vorschlag muss eine von der Kandidatin/vom Kandidaten persönlich unterzeichnete Erklärung beigefügt sein, dass die Person die Voraussetzungen des § 6 Abs. 2 GmbHG in der jeweils aktuellen Fassung erfüllt und im Falle der Wahl das Amt im Präsidium annimmt. Eine Mustererklärung gibt es hier zum Download auf der VfB-Website.

Bewerbungen für das Amt des Präsidenten und des Präsidiums müssen gemäß § 16 Abs. 3 der Satzung spätestens drei Monate vor der Mitgliederversammlung – also bis 23. Dezember 2024, 23.59 Uhr – in Textform (zum Beispiel per E-Mail) abgegeben werden. Entscheidend ist dabei der fristgerechte Eingang beim Wahlausschuss oder auf der Geschäftsstelle des Vereins. 

Bewerbungen für den Vereinsbeirat beim VfB Stuttgart: Wer darf sich bewerben?

Der Vereinsbeirat besteht aus insgesamt bis zu neun Mitgliedern und wird aus den drei jeweils grundsätzlich drei Personen umfassenden Gruppen „Sport und Verein“, „Mitglieder und Fans“ und „Wirtschaft und Gesellschaft“ gebildet. Jede Kandidatin und jeder Kandidat darf nur in einer der drei Gruppen zur Wahl antreten.

Kandidatinnen oder Kandidaten werden spätestens zwei Monate vor der Mitgliederversammlung – also bis 22. Januar 2025, 23.59 Uhr – entweder von einem Mitglied vorgeschlagen oder kandidieren bis zu diesem Zeitpunkt aus eigener Initiative. Die Kandidatur muss die Gruppe, für die sich die Kandidatin oder der Kandidat bewirbt, explizit bezeichnen und ist in Textform (zum Beispiel per E-Mail) an den Vorsitzenden des Wahlausschusses zu richten; für die Einhaltung der Frist ist auch hier der Eingang beim Vorsitzenden des Wahlausschusses bzw. auf der Geschäftsstelle des Vereins entscheidend.

Kandidatinnen und Kandidaten für die Wahl des Vereinsbeirats müssen nach § 18 Abs. 3 der Satzung folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Die Kandidatinnen und Kandidaten müssen zum Zeitpunkt der Mitgliederversammlung das dreißigste Lebensjahr, dürfen aber noch nicht das fünfundsiebzigste Lebensjahr vollendet haben und müssen zum Zeitpunkt der Mitgliederversammlung seit mindestens fünf Jahren durchgängig Vereinsmitglied sein, soweit nicht in den folgenden Absätzen eine längere Mitgliedschaft vorausgesetzt wird.
  • Alle Kandidatinnen und Kandidaten müssen vor der Mitgliederversammlung schriftlich erklären, dass sie die Voraussetzungen des § 6 Abs. 2 GmbHG in der jeweils aktuellen Fassung erfüllen und im Falle ihrer Wahl diese annehmen. Eine Mustererklärung gibt es hier zum Download auf der Vereinshomepage.

Sie sollen ferner die folgenden Eigenschaften und Qualifikationen aufweisen:

  • in der Gruppe „Sport und Verein“ eine aktuelle oder frühere aktive Karriere im Berufs- oder Amateursport, im Berufssport möglichst und im Amateursport zwingend in unserem Verein, oder eine mehrjährige haupt- oder ehrenamtliche Tätigkeit in den Organen oder Abteilungen des Vereins;
  • in der Gruppe „Mitglieder und Fans“ eine mindestens zehn Jahre dauernde durchgängige Mitgliedschaft im Verein und eine abgeschlossene Berufsausbildung
  • in der Gruppe „Wirtschaft und Gesellschaft“ Erfahrung aus aktueller oder vormaliger Bekleidung einer bedeutenden Rolle in Wirtschaft, Politik, Wissenschaft oder Kultur.

Der Wahlausschuss kann der Mitgliederversammlung für die Wahlen des Präsidenten und der weiteren Präsidiumsmitglieder jeweils bis zu drei Kandidaten pro Amt zur Wahl vorschlagen, für die Wahlen zum Vereinsbeirat sollen bis zu doppelt so viele Kandidaten vorgeschlagen werden, wie es zu besetzende Positionen gibt. Aus diesem Grund würden wir uns über möglichst viele Bewerbungen freuen.

Adresse für Bewerbungen

Postanschrift:

  • VfB Stuttgart 1893 e.V.
  •  c/o Vorsitzender des Wahlausschusses
  •  Mercedesstraße 109
  •  70372 Stuttgart

Was passiert bis zur MV am 22. März 2025?

Zunächst einmal werden die Fristen für die jeweiligen Bewerbungen ablaufen. Am 23. Dezember 2024 für das Präsidentenamt und das Präsidium, am 22. Januar 2025 für den Vereinsbeirat. Die Bekanntgabe des Kandidatenkreises erfolgt spätestens am 14. Februar (Präsidium) und am 28. Februar (Vereinsbeirat).

Sind bereits erste Namen von Kandidaten bekannt?

Bislang hat sich noch niemand aus der Deckung gewagt. Auf einem "Dunkelroten Tisch" am Dienstagabend (15.10.) werden das aktuelle Präsidium und der Wahlausschuss interessierte Mitglieder auf das Super-Wahljahr einstimmen. Klar ist dabei lediglich, das der amtierende Interimspräsident Dietmar Allgeier seinen Hut nicht in den Ring werfen wird. Auch ob das zweite Präsidiumsmitglied, Andreas Grupp, eine Kandidatur anstrebt, ist zumindest öffentlich noch nicht bekannt.  

VG WORT Zahlpixel