Regeln für Leserbriefe

Wir freuen uns über Ihre Meinung

Schreiben Sie uns einen Leserbrief
Schreiben Sie uns! © Pixabay

Mehr als 1.000 Leserbriefe erreichen die Redaktion jährlich. Wir versuchen, den Leserbriefen angemessen Platz zu bieten und sie sorgfältig und möglichst zügig zu bearbeiten. Durch die große Anzahl der Briefe ist es manchmal nicht vermeidbar, dass es zu einer Verzögerung kommt, bis wir den Brief abdrucken. Gleichbehandlung ist dabei das oberste Gebot.

Nutzen Sie gerne unser Leserbriefformular.

Folgende Richtlinien sind bei Leserbriefen zu beachten:

  • Leserbriefe, die die maximale Länge von 40 Zeilen à 39 Zeichen überschreiten, werden für die gedruckte Veröffentlichung ohne Rücksprache mit dem Verfasser gekürzt.
  • Alle Leserbriefe (egal auf welchem Weg sie uns erreichen) müssen die volle Postanschrift und die Telefonnummer des Verfassers/der Verfasserin enthalten. Dies dient der Redaktion zur Überprüfung der Identität. Veröffentlicht werden nur der Name und der Wohnort.
  • Überschriften werden von der Redaktion erstellt. Vorschläge werden aber gern entgegengenommen.
  • Leserbriefe sollten als erstes einen Bezug nennen. Am besten nennen Sie die Überschrift und das Veröffentlichungsdatum des Artikels, auf den Sie sich beziehen.
  • Briefe mit volksverhetzenden, rassistischen und anderen rechtswidrigen Inhalten, wie Beleidigungen oder übler Nachrede, werden abgelehnt.
  • Anonyme Zuschriften werden grundsätzlich nicht veröffentlicht. Den Verfasservermerk "Name und Anschrift sind der Redaktion bekannt" verwenden wir prinzipiell nicht, es sei denn, schwerwiegende Gründe sprechen dafür. Darüber entscheidet die Redaktion.
  • Lokale Themen haben Vorrang vor allgemeinen Erörterungen.

Sollten Sie Fragen haben, wenden Sie sich per E-Mail an kreis@zvw.de. Wir helfen Ihnen gerne weiter.