Warum darf der Schwabenpark in Kaisersbach nicht öffnen, dafür aber andere Freizeitparks? „Eine Öffnung des Schwabenparks ist auf Basis der aktuellen Coronaschutzverordnung des Landes Baden-Württemberg sowie des Infektionsschutzgesetzes, auch Bundesnotbremse genannt, bis auf weiteres nicht gestattet. Im neuen Stufenplan des Landes Baden-Württemberg sind Freizeitparks als eine der letzten Freizeiteinrichtungen sogar nach Bädern, Kinos und Opernhäusern vorgesehen“, ärgert sich Marcel Bender,