Auf einem Stuhl in der Mitte des Saales im Amtsgericht Waiblingen sitzt eine Frau, sie ist aufgelöst, findet nicht so recht die passenden Worte. „Ich muss zu meinem Fehler stehen“, sagt sie schließlich, den Blick auf Richter Armin Blattner geheftet. Die Frau ist an diesem Tag als Zeugin vorgeladen: Sie soll bestätigen, in den Jahren 2021 und 2022 einen Nachweis für eine Impfung gegen das Corona-Virus von einer Hausarztpraxis in Kernen erhalten zu haben – ohne jemals geimpft worden zu sein.