Waiblingen

Wärmepumpe im Vorgarten: Handwerk begrüßt geplante Lockerung von Bebauungsplänen

Eine Luft-Wärmepumpe (Symbolfoto).
Eine Luft-Wärmepumpe (Symbolfoto). © Benjamin Büttner

Waiblingen/Winnenden. Für die „Wärmewende“ sind Wärmepumpen das „Maß aller Dinge“, finden Handwerker aus dem Rems-Murr-Kreis. Doch kleinteilige Bürokratie macht ihnen und Hauseigentümern teils den Umstieg schwerer. Etwa durch Bebauungspläne, laut denen in Vorgärten nichts gebaut werden darf – auch kein Wärmepumpen-Fundament. Nun könnte Berlin hier für eine Vereinfachung sorgen, auch in Waiblingen und der Region.

Bei „nicht überbaubaren Grundstücksflächen“, wie es manche Vorgärten laut jeweiligem Bebauungsplan sind, müssen die Eigentümer beim Bauamt eine Befreiung einholen. Die Bearbeitung des Antrags „kann in der Regel in zwei Monaten abgewickelt werden“, so die Stadt Waiblingen im Frühjahr gegenüber unserer Redaktion. Das Thema hat bereits Waiblinger Stadträte beschäftigt, nachdem der Verein „Waiblingen klimaneutral“ darauf aufmerksam gemacht hatte – am Beispiel einer Familie, die in der Karlstraße an ihrem Altbauhaus eine Wärmepumpe installieren ließ und nach einer Beschwerde nachträglich eine Befreiung einholen musste, wofür die Bauherren einen Architekten bezahlten.

Wärmepumpen auch auf nicht überbaubarer Grundstücksfläche, z. B. im Vorgarten?

Nun könnte die Sache womöglich etwas einfacher werden. Denn die Bundesregierung will das Baugesetzbuch (BauGB) überarbeiten. In einem Referentenentwurf des Bauministeriums von April 2026 ist eine Passage enthalten, die genau auf die Thematik Wärmepumpe vs. Bebauungsplan zielt. Das Ministerium schlägt vor, den Paragrafen 248 BauGB zu ergänzen: Dieser regelt, dass bei Energiesparmaßnahmen „geringfügig“ von der überbaubaren Grundstücksfläche abgewichen werden darf. Bislang gilt das nur für Solaranlagen. Nun solle „klargestellt werden, dass dies auch für untergeordnete (...) Luftwärmepumpen gilt und somit auch die Umstellung auf eine treibhausgasneutrale Wärmeversorgung unterstützt wird.“

Kommt die Änderung wie vorgeschlagen, würde der Paragraf 248 BauGB es künftig nicht nur für Solaranlagen, sondern auch beim „Aufstellen von untergeordneten Luftwärmepumpen vor Außenwänden auf nicht überbaubaren Grundstücksflächen“ erlauben, „geringfügig“ von der überbaubaren Grundstücksfläche abzuweichen, die im Bebauungsplan festgesetzt ist.

Das Bauministerium muss das aber noch mit anderen Ministerien klären, bevor der Vorschlag, der noch viele weitere Bauthemen angeht, in den Bundestag geht. „ Der Kabinettsbeschluss ist, vorbehaltlich der Zustimmung beteiligter Ressorts, noch vor der parlamentarischen Sommerpause vorgesehen“, so das Bauministerium Anfang April.

Heizungsbauer-Innung: Wärmewende braucht Vorrang bei Bauregeln

Zum Thema Wärmepumpe im Vorgarten geht es in die richtige Richtung, findet Jörg Gamperling. Er ist Sprecher der Innung für Sanitär-Heizung-Klima und Klempnerei Rems-Murr und Chefredakteur des „Heizungsjournal“ in Winnenden. Die „große Krux“ sei immer noch, dass die Energiewende nicht klaren Vorrang habe vor der Bürokratie. Wenn man mehr dezentrale und dekarbonisierte Heizungen wolle – weg von Erdgas und -öl –, sei die Wärmepumpe „das Maß aller Dinge“, sagt Gamperling. Und für Handwerksbetriebe sei es wichtig, dass sie schnell umsetzen können, was die Kunden wünschen – wobei sie weiter die Vorgaben zum Lärmschutz und andere Regeln beachteten.

Das Interesse an Wärmepumpen steige auch durch die aktuelle „Energiepreis-Krise“, so der Innungssprecher und Magazinchef. Noch mehr Leuten werde bewusst, „dass das fossile Zeitalter in der Wärmeversorgung zu Ende geht“.

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