Wärmepumpe vs. Bebauungsplan: Können die Vorschriften gelockert werden?
Waiblingen. Zuverlässige Heizung: Mit Luft-Wärmepumpen machen inzwischen viele Hauseigentümer gute Erfahrungen. Knifflig kann es manchmal vorab sein – zum Beispiel, wenn im Vorgarten nichts gebaut werden darf. Dann muss das Bauamt sein Okay geben. Handwerker wünschen sich mehr Flexibilität. Wer hilft? Wir haben nachgefragt bei der Stadt Waiblingen, beim Land Baden-Württemberg und bei der Bundesregierung.
Fälle wie der von Eigentümern eines älteren Hauses in der Karlstraße in Waiblingen, die nach erfolgreicher Inbetriebnahme der Wärmepumpe im Vorgarten nachträglich eine baurechtliche Befreiung einholen mussten und dafür einen Architekten bezahlten, sind aus Sicht von Markus Rommel zwar nicht an der Tagesordnung. Sie zeigten aber, dass Bürokratie-Abbau auch in diesem Bereich nötig ist, finden der Obermeister der SHK-Innung Rems-Murr und sein Stellvertreter Rolf Gamperling. Die Handwerker „nehmen jede Fortbildung“ mit, beachten alle Regeln zum Lärmschutz, Hersteller-Vorgaben, die Landesbauordnung (LBO) und noch vieles mehr, sagt Rommel. Es dürfe nicht sein, dass die Wärmewende ausgebremst wird durch einzelne Bebauungspläne – von denen allein die Stadt Waiblingen über 950 hat.
So ist die Lage.
Waiblingen: Ist der Vorgarten eine „nicht überbaubare Grundstücksfläche“?
Wärmepumpen bei Bestandsgebäuden sind „grundsätzlich verfahrensfrei“, so die Stadtverwaltung. Aber: „Auch verfahrensfreie Vorhaben müssen die öffentlich-rechtlichen Vorschriften einhalten; dazu gehören z. B. die Regelungen in einem Bebauungsplan und die Einhaltung von Lärmwerten. Wenn z. B. eine an sich verfahrensfreie Wärmepumpe auf einer laut Bebauungsplan nicht überbaubaren Grundstücksfläche geplant wird, muss im Wege eines reinen Befreiungsantrages geprüft werden, ob eine Befreiung erteilt werden kann.“
Das war beim Altbau in der Karlstraße der Fall, weil der dortige Vorgarten eine solche „nicht überbaubare Grundstücksfläche“ ist.
Wärmepumpe vs. Bebauungsplan: Wie lange dauert die Genehmigung?
„Ein reines Befreiungsverfahren kann in der Regel in zwei Monaten abgewickelt werden“, so die Stadt. Wie viele solcher Befreiungen es in Waiblingen bislang gegeben hat, kann die Verwaltung nicht sagen.
Im Vorgarten eine Wärmepumpe installieren: Braucht man dafür einen Architekten?
Nein, so die Stadt Waiblingen. „Sofern die Planvorlagen aussagekräftig genug sind, kann der Bauherr sich selbst um die Unterlagen kümmern (Antragsformular, aktuelle Lageplanskizze mit Darstellung der Bebauungsplanfestsetzungen, Datenblatt/Formular Beschreibung Wärmepumpe).“
„Häufig“, so die Stadt, „bekommen das Bauherrn in der Praxis z. B. unter Beratung ihres Heizungsbauers bzw. nach entsprechenden Informationen durch die Baurechtsbehörde selbst hin. Sollte sich im Verfahren dann allerdings herausstellen, dass es für den Bauherrn selbst schwierig ist, den entsprechenden Antrag vollständig aussagekräftig und digital zu stellen, muss die Baurechtsbehörde ihn dann auffordern, einen fachkundigen Planer mit der Leistung zu beauftragen.“
Die Stadt Waiblingen verweist auf ein Formular zu technischen Angaben über Wärmepumpen. Es wurde von der Landesregierung erstellt und kann auf deren Seite heruntergeladen werden (www.bautheländ.de/de/startseite/service/vorschriften).
Kann die Stadt die Bebauungspläne wärmepumpen-freundlicher machen?
Darüber wollen manche Stadträte sprechen. Wann wird das geschehen? „Noch vor der Sommerpause, voraussichtlich im Juni“, so das Rathaus auf Nachfrage. Wie wird sich die Verwaltung dann positionieren? „Der Inhalt der entsprechenden Sitzungsvorlage zur Sitzung muss verwaltungsintern noch abgestimmt werden.“
Für mehr Wärmepumpen: Kann Baden-Württemberg etwas an der Landesbauordnung (LBO) ändern?
Nein, heißt es von der Landesregierung. Denn es ergebe sich aus Bundesrecht, dass die Baubehörde es genehmigen muss, wenn jemand etwas bauen will an einer Stelle – zum Beispiel im Vorgarten –, die außerhalb des Baufensters im Bebauungsplan liegt. Das könne das Land nicht ändern.
Hilft der Bund, damit Wärmepumpen im Vorgarten unbürokratischer installiert werden können?
Das ist noch nicht ganz klar. Das Land BW hat den Bund schon 2024 gebeten, Erleichterungen für Wärmepumpen zu prüfen. Berlin antwortete sinngemäß, dass man bei Wärmepumpen möglicherweise schon geringfügig von der überbaubaren Grundstücksfläche abweichen darf – was Stuttgart anders interpretiert. Eine Klarstellung könnte mit einem geplanten Update für das Baugesetzbuch kommen.
Wann könnte der Bund das Baurecht für Wärmepumpen lockern?
„Nach der aktuellen Planung ist vorgesehen, § 248 des Baugesetzbuchs (BauGB) im Zuge der bevorstehenden Novelle zu ergänzen“, so das Bundesbauministerium auf Nachfrage. Die Details werden gerade innerhalb der Bundesregierung abgestimmt, was bis Ende Mai dauern soll. In dem genannten Paragrafen 248 geht es darum, dass für Energiesparmaßnahmen (und künftig vielleicht auch für Wärmepumpen) „geringfügige Abweichungen von dem festgesetzten Maß (...) der überbaubaren Grundstücksfläche zulässig [sind], soweit dies mit nachbarlichen Interessen und baukulturellen Belangen vereinbar ist“.


