Es schneit im Welzheimer Wald. Deshalb möchte die Stadtverwaltung Welzheim darauf hinweisen, welche Pflichten insbesondere auch Anlieger von Straßen, Fußwegen und Gehwegen bei Schneefall und Glatteis haben.
Was muss geräumt und gestreut werden?
Grundsätzlich gilt, dass der Gehweg entlang der Grundstücksgrenze von Schnee geräumt werden muss, und zwar auf einer Breite von mindestens einem Meter. Dies gilt auch für Anlieger, in deren Straße kein Gehweg vorhanden