Fahrschulen dürfen fast nur noch Online-Unterricht anbieten. Davon ausgenommen sind die Fahrausbildung zu beruflichen Zwecken, insbesondere in den Lkw- und Bus-Fahrerlaubnisklassen, sowie die Fahrausbildung für Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr, des Rettungsdienstes, des Katastrophenschutzes, des Technischen Hilfswerkes oder einer vergleichbaren Einrichtung. Auch die bereits begonnene Fahrausbildung, die unmittelbar vor dem Abschluss durch die praktische Fahrerlaubnisprüfung steht, darf