Wer sich an die geltenden Bestimmungen und Gesetze halten möchte, hat es derzeit nicht immer einfach. Die Landesregierung hat die Corona-Verordnung mit Beschluss vom 8. Februar erneut geändert und einige bisherige Regelungen gelockert. So entfällt die 3G-Pflicht im Einzelhandel in der derzeitigen Alarmstufe 1. In anderen Bereichen, etwa bei der Absonderung, den Schulen und Kitas gibt es noch keine neuen Verordnungen, wohl aber öffentliche Bekanntmachungen und überarbeitete