Drohung gegen Weihnachtsmarkt Stuttgart: Darum hat die Polizei nicht geräumt
Am Freitag (08.03.) haben wir berichtet, dass es am 8. Dezember 2023 eine Drohung gegen den Weihnachtsmarkt in Stuttgart gegeben hatte. Bis dahin war das nicht öffentlich bekannt gewesen. Angedroht wurde damals ein "terroristischer oder ähnlicher Angriff". Nun hat sich das Innenministerium erstmals zur Frage geäußert, wie die Polizei darauf reagierte – und warum man das Veranstaltungsgelände in Stuttgart nicht räumen ließ.
Innenministerium: Polizei hat Einsatzkräfte auf dem Weihnachtsmarkt verstärkt
Wie ein Sprecher des Innenministeriums auf Nachfrage mitteilt, habe man nach Eingang der Drohung eine "Besondere Aufbauorganisation (BAO) eingerichtet und temporär die Kräfte auf dem Weihnachtsmarkt verstärkt." Bei einer BAO handelt es sich um eine zeitlich begrenzte Einheit, die zur besseren Koordination der Einsatzmaßnahmen bei schweren Straftaten eingerichtet wird. "Gleichlautende Drohungen waren zeitgleich bundesweit auch in anderen Ländern bekannt geworden", so der Sprecher weiter.
Was konkret Inhalt der Drohung war, ob sie einen politischen Hintergrund hatte, das geht aus der Antwort des Innenministeriums nicht hervor. "Die Drohung hat das Polizeipräsidium Stuttgart nach sorgfältiger Überprüfung schließlich als nicht ernsthaft bewertet" Deswegen habe man sich entschieden, nicht zu räumen, wie es Tage zuvor beim Weihnachtsmarkt in Göppingen geschehen war. Solche Entscheidungen würden immer am konkreten Fall, unter Berücksichtigung der Gegebenheiten und bei Bedarf nach Absprache mit Spezialisten des LKA getroffen. Ein "schädigendes Ereignis" sei am Ende ausgeblieben.
Offene Frage zur Weihnachtsmarkt-Drohung: Warum wurde die Öffentlichkeit nicht informiert?
"Im Zusammenhang mit dem Vorfall am 8. Dezember 2023 hat die Staatsanwaltschaft Stuttgart ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten (§ 126 StGB) eingeleitet und das Polizeipräsidium Stuttgart mit den Ermittlungen beauftragt", so der Sprecher. Man verweist auf das laufende Verfahren. Einen Tatverdächtigen gibt es bislang offenbar nicht.
Was der Ministeriumssprecher in seiner Antwort offen lässt: Wie kam es zur Entscheidung, die Öffentlichkeit nicht über die Drohung zu informieren? Nicht mal im Nachgang, als klar war, dass nichts passiert war? Erst über eine Kleine Anfrage im Landtag gelangte die Information an die Öffentlichkeit.



