Stuttgart & Region

Fall Michael Ballweg: So lautet die Anklage der Staatsanwaltschaft Stuttgart

BallwegQuerdenken
Michael Ballweg (Querdenken 711)  bei einer Demo auf dem Schorndorfer Marktplatz. © Gaby Schneider

Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat sich am Freitag (24.03.) erstmals zu den Vorwürfen der Anklage im Fall Michael Ballweg geäußert. Einer aktuellen Pressemitteilung zufolge wurde gegen den 48-jährigen Gründer von "Querdenken 711" unter anderem wegen des Verdachts des versuchten Betrugs und der Geldwäsche Anklage erhoben. Zu den Anklagepunkten zählen außerdem "diverse Steuerstraftaten", so ein Sprecher der Staatsanwaltschaft auf Nachfrage. Weitere Details nannte er mit Verweis auf das Steuergeheimnis nicht.

Vorwurf des versuchten Betrugs: Wurden "Querdenken"-Anhänger getäuscht?

"Dem Angeschuldigten wird vorgeworfen, spätestens seit Mai 2020 durch öffentliche Aufrufe von einer hohen vierstelligen Zahl an Personen finanzielle Zuwendungen für 'Querdenken 711' im Umfang von mehr als einer Million Euro eingeworben zu haben", heißt es in der Pressemitteilung. Ballweg soll diese Menschen darüber getäuscht haben, dass das Geld für die "Querdenken"-Initiative verwendet werde, und dass er auf die Anerkennung der Gemeinnützigkeit von "Querdenken 711" hinarbeite. Stattdessen geht die Staatsanwaltschaft davon aus, dass er mehr als eine halbe Million Euro für private Zwecke verwendet habe.

Zu diesem Vorwurf hatten die Ermittler zuvor bereits etwa 1.000 Personen befragt, die Michael Ballweg Geld überwiesen haben sollen. Wie der SWR berichtete, hätten darauf 650 Personen reagiert. Etwa 400 hätten angegeben, dass Ballweg frei über den von ihnen überwiesenen Betrag verfügen könne. 

Die Staatsanwaltschaft schreibt dazu: "Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die von dem Angeschuldigten für private Zwecke genutzten Finanzmittel von denjenigen Unterstützern stammten, die zumindest auch mit einer entsprechenden Handhabung einverstanden gewesen sind, weshalb dem Angeschuldigten insoweit nur versuchter Betrug zur Last gelegt wird." 

Vorwurf der Geldwäsche: Wurden Ermittlungen nicht eingestellt?

Für Verwunderung in Querdenker-Kreisen sorgte, dass auch der Vorwurf der versuchten Geldwäsche Teil der Anklage ist. Erst am Mittwoch (22.03.) hatten wir berichtet, dass die Staatsanwaltschaft Stuttgart Geldwäsche-Ermittlungen im Fall Ballweg eingestellt hat. Wie passt das zusammen? 

"Dem Verdacht der Geldwäsche liegt zugrunde, dass der Angeschuldigte in der Folge die mutmaßlich rechtswidrige Herkunft der eingeworbenen finanziellen Zuwendungen in mittlerer sechsstelliger Höhe durch vier Bargeldauszahlungen verschleiert haben soll", so die Staatsanwaltschaft. Korrekt ist aber, dass auch Geldwäsche-Ermittlungen eingestellt wurden – in vier weiteren Fällen. Diese habe man "nicht mit der für eine Anklageerhebung erforderlichen Sicherheit" mit den Vorwürfen in Verbindung bringen können.

Vorwurf der "diversen Steuerstraftaten": Völlig neu? 

Das Reichelt-Medium pleiteticker.de berichtete bereits vorab über die Inhalte der Anklageschrift und berief sich dabei auf Ballwegs Anwälte. Im Text ist hinsichtlich der möglichen Steuerdelikte von "völlig neuen Vorwürfen" die Rede. "Plötzlich soll es im Strafverfahren laut Anklageschrift unter anderem um versuchte Steuerhinterziehung in großem Stil gehen." 

Dazu sagt der Sprecher der Staatsanwaltschaft auf Nachfrage: "Das Verteidigerteam, wie auch der Beschuldigte, haben regelmäßig Akteneinsicht bekommen." Der Vorwurf diverser Steuerstraftaten sei "schon länger" Bestandteil der Ermittlungsakten im Fall Michael Ballweg gewesen. 

JVA Stammheim: Ballweg sitzt seit Monaten in Haft

"Querdenken"-Gründer Ballweg sitzt seit 29. Juni in Untersuchungshaft in der JVA in Stuttgart-Stammheim. Ballweg selbst, wie auch seine Anwälte, haben die Vorwürfe gegen ihn bislang vehement zurückgewiesen. Das Verteidigerteam spricht von einem politisch motivierten Verfahren.

VG WORT Zahlpixel