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Frühlingsfest Stuttgart: Norovirus-Fälle nach Festzelt-Besuch - was wir wissen

Cannstatter Frühlingsfest
Symbolfoto. © Alexandra Palmizi

Nach dem Besuch des Frühlingsfestes in Stuttgart leiden zahlreiche Gäste unter Erbrechen, Durchfall und Übelkeit. Sie waren alle in demselben Festzelt. Über 300 Menschen hätten sich seit dem Wochenende gemeldet, bestätigte Sven Matis, Sprecher der Stadt Stuttgart. Mittlerweile liegen laut der Stadt Stuttgart bei drei Erkrankten positive Laborproben zum Norovirus vor.

Betroffenes Festzelt weiterhin geöffnet

Die meisten Meldungen beträfen vor allem Festzelt-Besuche am Samstag (20.4.) und am Sonntag (21.4.). Aber auch anschließend seien noch Meldungen eingegangen, hieß es am Mittwochmorgen. Matis bestätigte, dass das Zelt weiterhin geöffnet sei. Der Name werde nicht bekannt gegeben, teilte Matis am Mittwochmorgen auf Nachfrage unserer Redaktion mit. Auch in einer Pressemitteilung am Mittwochnachmittag nennt die Stadt Stuttgart den Namen des Festzelts nicht. Laut Medienberichten, unter anderem SWR, soll es sich um das Festzelt Göckelesmaier handeln. Eine Anfrage unserer Redaktion an die Betreiber des Festzelts blieb bisher unbeantwortet.

Stadt Stuttgart: Hygienische Mängel sind nicht offenkundig

Das Gesundheitsamt und Veterinäramt hätten sofort reagiert und zusätzliche Kontrollen veranlasst. "Es gibt noch keinen konkreten Verdacht, wie und wo sich die Menschen infiziert haben könnten. Mitarbeitende des Gesundheitsamtes und der Veterinärbehörde sind vor Ort, nehmen Proben und suchen nach der Quelle der Infektionen", heißt es in einem Statement der Stadt Stuttgart vom Mittwochmorgen. Vor Ort seien keine technischen Mängel festgestellt. Die Lebensmittel seien beprobt. "Hygienische Mängel sind nicht offenkundig," so die Stadt.

Oberstes Ziel ist es laut einer Pressemitteilung der Stadt Stuttgart von Mittwochnachmittag, das Ausbruchsgeschehen einzudämmen und die Quelle der Infektion zu lokalisieren. Die Behörden legen aktuell den Schwerpunkt auf den zentralen Servicebereich im Zelt. Mit dem Betreiber arbeiten die Behörden weiterhin an den "ohnehin hohen Hygienemaßnahmen", heißt es in der Mitteilung.

Diese Hinweise hat das Gesundheitsamt an Erkrankte und deren Umfeld

Das Gesundheitsamt nennt in der Pressemitteilung Hinweise für Erkrankte und deren Umfeld. 

  • Erkrankte sollen sich körperlich schonen und den Kontakt mit anderen Personen einschränken.
  • Erkrankte sollen bei Durchfall und Erbrechen viel trinken.
  • Kleinkinder, Schwangere, Senioren und geschwächte Menschen sollen sich ärztlich behandeln lassen.
  • Reste von Erbrochenen und Stuhl sollen zügig beseitigt werden, da diese sehr ansteckend sind. Danach soll auf gründliche Handhygiene geachtet werden.
  • Im Erkrankungsfall sollen Betroffene keine Speisen für andere zubereiten.
  • Leib- und Bettwäsche, Waschlappen und Handtücher sollen häufig gewechselt und mit einem Vollwaschmittel bei mindestens 60°C gewaschen werden.
  • Auch nach Abklingen der Beschwerden soll der Besuch von Altenheimen oder Krankenhäusern vermieden werden.

Norovirus: Regelungen des Infektionsschutzgesetzes

Antibiotika seien gegen Noroviren unwirksam. Außerdem gelten die Regelungen des Infektionsschutzgesetzes.

Demnach dürfen Kinder unter sechs Jahren, bei denen ansteckendes Erbrechen und/oder Durchfall festgestellt wurde oder der Verdacht darauf besteht, Gemeinschaftseinrichtungen wie Schulen oder Kindergärten vorübergehend nicht besuchen. Eltern müssen die Gemeinschaftseinrichtung über die Erkrankung ihres Kindes informieren. Wann das Kind die Schule oder den Kindergarten wieder besuchen kann, bestimmt das zuständige Gesundheitsamt.

Wer mit bestimmten Lebensmitteln arbeitet, darf bei ansteckendem Erbrechen und/oder Durchfall oder dem Verdacht frühestens zwei Tage nach Abklingen der Beschwerden wieder arbeiten. Weitere Informationen zum Infektionsschutz finden Sie hier.

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