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Fußball EM-2024 in Stuttgart: Das sind die No-Gos beim Autokorso

Autokorso in Winnenden
Autokorso in Winnenden © Habermann

Am Freitag (14.06.) geht der Jubel los. Die Fußballeuropameisterschaft wird am Freitag, 14. Juni, in München mit dem Eröffnungsspiel Deutschland gegen Schottland eingeläutet. Am Sonntag (16.06.) geht es dann auch in Stuttgart los: Slowenien trifft in der MHP-Arena zum ersten Mal auf Dänemark. Die Spiele werden aber nicht nur von Jubel begleitet, sondern auch von den beliebten Autokorsos. Doch bevor man sich den Autokorsos anschließt, sollte man sich die Frage stellen, was denn eigentlich erlaubt ist und was dabei absolut tabu ist. 

Autokorsos sind "keine rechtsfreien Räume": Was bedeutet das genau?

"Grundsätzlich sind Autokorsos keine rechtsfreien Räume", betont Stephan Widmann, Pressesprecher des Polizeipräsidiums Suttgart. Paragraf 30 der Straßenverkehrsordnung besagt nämlich, dass bei der Benutzung von Fahrzeugen unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten sind.

Es ist insbesondere verboten, Fahrzeugmotoren unnötig laufen zu lassen und Fahrzeugtüren übermäßig laut zu schließen. Unnützes Hin- und Herfahren ist innerhalb geschlossener Ortschaften verboten, wenn andere dadurch belästigt werden, heißt es in Paragraf 30.

"Auch wenn sie als Ausdruck der Freude toleriert werden, müssen die Beeinträchtigungen Dritter auf ein zumutbares Maß reduziert werden, das heißt, es werden bestimmte Strecken durch die Polizei vorgegeben und nach einer gewissen Zeit wird der Korso aufgelöst" , erkärt Widmann. Bei der Verwirklichung von Straftaten oder bedeutenden Ordnungswidrigkeiten werde man konsequent einschreiten.

Konsequentes Einschreiten der Polizei bei Verstößen

Handlungen, die ein hohes Maß an Selbst- und Fremdgefährdung darstellen, werden von der Polizei konsequent unterbunden. Dazu zählen unter anderem:

  • das Sitzen auf Fahrzeugdächern und Motorhauben,
  • das Stehen in Fahrzeugen (Cabriolet, etc.),
  • das Zufahren auf einzelne Personen oder Personengruppen,
  • das Hinauslehnen des Körpers aus den Seitenfenstern / dem Schiebedach,
  • das Einfahren in Bereiche, in denen Fußgängerverkehr herrscht.

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