Letzte Generation: Wo Stuttgart "Klimakleber"-Protest verbieten will – und warum
Stuttgart will Klimaproteste in Form von Straßenblockaden in bestimmten Bereichen untersagen. Das hat die Stadt am Donnerstag (06.07.) bekanntgegeben. Mit einer Allgemeinverfügung will man gegen Protestformen vorgehen, die vor allem von Vertretern der Gruppe "Letzte Generation" genutzt werden – und diesen den Beinamen "Klimakleber" einbrachte. Was soll konkret verboten werden? Warum? Und wo? Wie reagieren die Klima-Aktivsten?
Klima-Protest: Was Stuttgart verbieten will
Die Stadt Stuttgart hat die Allgemeinverfügung, die am Samstag (08.07.) in Kraft treten soll, auszugsweise auf ihrer Website veröffentlicht. Demnach sollen "alle nicht angezeigten und nicht behördlich bestätigten Versammlungen und Ersatzversammlungen" untersagt werden, die im Zusammenhang mit Klimaprotesten in Form Straßenblockaden" stehen–- wenn diese Straßenblockaden bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
Untersagt werden sollen laut Stadt Straßenblockaden, bei denen sich die Teilnehmer direkt oder indirekt auf bestimmten Straßen ankleben, einbetonieren, anketten oder Ähnliches. Oder sich mit anderen Personen zusammenkleben, -ketten oder sonst irgendwie verbinden, um die Straße zu blockieren.
Blockade-Verbot: Welche Straßen sind davon betroffen?
In der Allgemeinverfügung werden neben den Bundesstraßen sowie deren Auf- und Abfahrten etliche weitere Straßen aufgezählt, für die das Verbot gelten soll. Insgesamt werden dort mehr als 200 Straßen oder Teilbereiche von Straßen in verschiedenen Stadtteilen aufgezählt. Hier kann die Liste eingesehen werden.
Warum das Anklebe-Verbot für Klima-Aktivisten?
Stuttgarts Oberbürgermeister Frank Nopper (CDU) sagte gegenüber der dpa: "Klimakleber gefährden sich und andere, sie gefährden sogar Rettungseinsätze." Klimaschutz sei ein wichtiges Anliegen, so Nopper weiter, unangemeldete Straßenblockade dürfe man aber nicht zulassen. Ordnungsbürgermeister Clemens Maier (Freie Wähler) sagte der dpa, man habe hier vor allem Rettungseinsätze und den Hauptverkehr im Blick gehabt.
Einspruch möglich: Wie reagiert die "Letzte Generation"?
Wie genau in der Allgemeinverfügung argumentiert wird, das lässt sich aktuell im Rathaus nachlesen. Dort liegt das gesamte Dokument aus. Unsere Redaktion hat es bereits per Mail angefordert. Diese Argumentation dürfte noch wichtig werden – denn innerhalb der Frist von einem Monat nach Bekanntgabe kann Einspruch eingelegt werden. Dann müsste sich ein Gericht mit der Frage befassen, ob dieser Eingriff ins Versammlungsrecht auf dieser Grundlage zulässig ist.
Wie reagiert die "Letzte Generation", gegen deren Protest-Methoden sich die Allgemeinverfügung vor allem richtet? Eine kurzfristige Anfrage unserer Redaktion am späten Donnerstagnachmittag blieb bislang unbeantwortet.


