Pfalz will keine AfD-Mitglieder mehr im Staatsdienst – und Baden-Württemberg?
Waiblingen/Stuttgart/Mainz. Rheinland-Pfalz will künftig keine AfD-Mitglieder mehr in den Staatsdienst aufnehmen. Das teilte Innenminister Michael Ebling (SPD) laut SWR mit. „Die neue Regelung soll demnach sowohl für Beamte als auch Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst gelten - also unter anderem für Polizisten und Lehrer“, heißt es im Bericht. Wie soll das konkret umgesetzt werden? Und wie sieht es in Baden-Württemberg aus?
Rechtsextremismus und Staatsdienst: Was bisher gilt
Wer in den Staatsdienst aufgenommen werden will, muss versichern, dass er zu jederzeit für die Werte des Grundgesetzes eintritt. Er muss bestätigen, dass er sich auch mit seinem Verhalten jederzeit zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekennen wird und keiner Organisation angehört, die sich gegen diese Ordnung richtet. All das erfolgt per Selbstauskunft. Die zentrale Frage dabei lautet: Handelt es sich bei der AfD um eine solche Organisation?
Was Rheinland-Pfalz jetzt in Sachen AfD anders machen will
Das Innenministerium Rheinland-Pfalz sagt dazu nun: Ja. Man wolle die AfD auf eine Liste extremistischer Organisationen aufnehmen, die nicht mit dem Staatsdienst vereinbar sind. Damit wäre eine Neueinstellung von AfD-Mitgliedern ausgeschlossen. Bereits eingestellten Beamten und Tarifbeschäftigten mit AfD-Mitgliedschaft könnten dafür dem Bericht zufolge auch Konsequenzen drohen. Man wolle im Einzelfall entscheiden, ob es sich bei der Mitgliedschaft um ein Dienstvergehen handle.
Thomas Strobl: „Keine Extremisten im öffentlichen Dienst“
Wie handhabt Baden-Württemberg das? Unsere Redaktion hatte bereits vor einigen Wochen beim Innenministerium in Stuttgart nachgefragt – vor allem hinsichtlich Neueinstellungen in der Polizei. Die AfD wurde schließlich im Mai vom Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) als „gesichert rechtsextremistsche Bestrebung“ eingestuft. Zuvor war die Partei als „Verdachtsfall“ geführt worden. Die AfD geht gegen diese Einstellung juristisch vor. Das Verwaltungsgericht Köln muss über einen entsprechenden Eilantrag noch entscheiden.
Schon in seiner ersten Antwort formulierte Innenminister Thomas Strobl (CDU) den Maßstab: „Keine Waffen bei Extremisten, keine Extremisten bei der Polizei und überhaupt im öffentlichen Dienst.“ Bei der Innenministerkonferenz Mitte Juni habe man beschlossen, sich in den Ländern sich „beim Umgang mit gesichert als extremistisch eingestuften Bestrebungen“ eng abzustimmen.
Urteil zu AfD-Einstufung fehlt: Was gilt bis dahin?
„Ganz entscheiden ist, dass alle Innenministerinnen und Innenminister – über Parteigrenzen hinweg – eine große Geschlossenheit beim Umgang mit der AfD erarbeitet haben“, so Strobl. „Die Innenministerkonferenz wird, für den Fall, dass die Einstufung der AfD als gesichert rechtsextrem gerichtlich bestätigt wird, eine gemeinsame Bewertung zu den Auswirkungen auf den öffentlichen Dienst und das Dienstrecht, auf den Waffenbesitz und auf Sicherheitsüberprüfungen entwickeln.“ Aber was gilt bis dahin?
In Baden-Württemberg müssen Beamte bei ihrer Anstellung ebenfalls ihre Verfassungstreue per Selbstauskunft bestätigen. Das schließt auch Angaben über die Mitgliedschaft oder Unterstützung von Organisationen mit ein, die gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung arbeiten. Die Behörden seien dann verpflichtet, „vor der Berufung in das Beamtenverhältnis jeden Einzelfall zu prüfen und unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit zu entscheiden“, sagt Innenminister Strobl. Wenn Zweifel an der Verfassungstreue bestehen, wird die Person nicht eingestellt. Einen Automatismus, der alle AfD-Mitglieder automatisch vom Staatsdienst ausschließt, gibt es dagegen offenbar nicht.
Sonderfall Polizei: Auch in BW gibt es eine Liste, auf der die AfD steht
„Eine Besonderheit gilt im Bewerbungsverfahren für den Polizeivollzugsdienst der Polizei Baden-Württemberg: In der Erklärung zur Verfassungstreue ist eine exemplarische Auflistung extremistischer Organisationen enthalten, in der auch die AfD aufgeführt ist.“, so Strobl. Dazu komme noch eine „zweifache Zuverlässigkeitsüberprüfung“ durch das LKA – vor der Einladung zum Bewerbungsgespräch und vor einer bevorstehenden Einstellung.
Was dagegen nicht automatisch erfolge: Eine Regelabfrage beim Landesamt für Verfassungsschutz, ob über Bewerber Informationen vorliegen, die „Bedenken gegen eine Einstellung begründen“. Eine solche Abfrage werde erst durchgeführt, wenn sich im Bewerbungsverfahren Zweifel an der Verfassungstreue ergeben und eine Einstellung „konkret beabsichtigt ist“.
Umgang mit der AfD: Wie unterscheiden sich Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg?
Die Unterschiede im Vorgehen liegen also im Detail, aber sind durchaus bemerkenswert: Rheinland-Pfalz hat eine Liste extremistischer Organisationen, die einer Einstellung entgegenstehen, für den gesamten öffentlichen Dienst. Auf dieser Liste soll bald die AfD stehen. In Baden-Württemberg gibt es eine solche Liste, AfD inklusive, nur für Neueinstellungen bei der Polizei. Ob sich das künftig ändert, wird wohl vor allem davon abhängen, was das Verwaltungsgericht Köln hinsichtlich der Hochstufung der AfD entscheiden wird. Dafür Sorge tragen, dass Extremisten nicht im öffentlichen Dienst arbeiten, wollen beide Bundesländer. Am Ende wird es wohl wie bisher eine Einzelfall-Entscheidung bleiben.





