Zoll-Kontrolle am Flughafen Stuttgart: Darf ich das? Was Reisende wissen müssen
Die Faschingsferien neigen sich ihrem Ende entgegen. Wer ein Urlaubsmitbringsel im Gepäck hat und bei der Rückkehr keine böse Überraschung erleben möchte, sollte sich vor dem Heimflug über die Einfuhr-Bestimmungen informieren. Der Zoll am Flughafen Stuttgart weist darauf hin, dass nicht alles, was als Souvenir nach Deutschland mitgebracht wird, tatsächlich auch eingeführt werden darf. Die Regeln im Überblick:
Was gilt innerhalb der EU?
Wenn Sie innerhalb der EU Waren für den privaten Gebrauch einführen, müssen Sie keine Probleme befürchten. In der Regel gibt es hier keine wert- und mengenmäßige Begrenzung. Eine Ausnahme gilt bei der Einfuhr von Alkohol und Zigaretten. In der Reise-App „Zoll und Reise“ der Bundeszollverwaltung können Sie mit Hilfe des Freimengenrechners berechnen, welche Mengen Sie abgabefrei nach Deutschland bringen dürfen.
Was gilt außerhalb der EU?
Bei Lebensmitteln gilt: Für die Einfuhr von tierischen Produkten, insbesondere Wurst, Fleisch, Käse und Milch benötigen Sie ein Veterinärdokument. Liegt solch ein Dokument nicht vor, beschlagnahmt der Zoll die Ware. Für die anschließende Entsorgung wird eine Gebühr fällig, die Sie entrichten müssen.
Wie sieht es mit gefälschten Markenprodukten aus?
Ein paar Nikes für 20 Euro oder die Louis Vuitton Tasche für 30 Euro: Bei diesen Preisen kann es sich nur um eine Fälschung handeln. Für den eigenen Bedarf dürfen Sie solche Produkte im Reisegepäck nach Deutschland einführen. Problematisch wird es erst, wenn Sie die Waren übers Internet erwerben. Fällt den Zoll-Beamten bei der Kontrolle etwas auf, kontaktieren sie den Hersteller.
„Dabei geht es darum, festzustellen, ob es sich bei der Ware um ein Original oder eine Fälschung handelt“, erklärt Matthias Krebs, stellvertretender Pressesprecher beim Hauptzollamt Stuttgart. Handelt es sich um eine Fälschung, kann der Hersteller die Vernichtung beim Zoll beantragen. „Die Folgen bei Markenrechtssachen können sehr teuer werden und nerven kosten“, weiß Zoll-Beamter Jan Westphal. Den Beteiligten teilt der Zoll per Post mit, dass ihre Ware beschlagnahmt wurde. Auch ein Strafverfahren kann drohen.
Was muss bei Tieren, Holz und Pflanzen beachtet werden?
Handelt es sich bei den Tieren und Pflanzen um vom Aussterben bedrohte Arten, dürfen diese nicht nach Deutschland eingeführt werden. Beim Thema Artenschutz verweist Matthias Krebs auf die Website artenschutz-online.de. Hier können Sie sich vor Reiseantritt darüber informieren, welche Tiere im jeweiligen Land unter Artenschutz stehen.

Auch bestimmte Instrumente können unter Umständen von der Einfuhr ausgeschlossen sein. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn das Holz, aus dem das Instrument hergestellt wurde, unter besonderem Schutz steht. Zur Veranschaulichung befindet sich im Showroom des Zolls am Flughafen Stuttgart ein „Rainmaker“ (zu Deutsch: Regenmacher oder Regenstab), der genau aus dem Grund beschlagnahmt wurde.
Was gilt bei Arzneimitteln?
Arzneimittel dürfen nur in Mengen, die dem persönlichen Bedarf des Reisenden entsprechen, eingeführt werden.
Was gilt bei Tabak und Alkohol?
Innerhalb der EU gilt für den Eigenbedarf:
- 800 Zigaretten
- 400 Zigarillos
- 200 Zigarren
Für die Einfuhr von Tabakwaren außerhalb der EU gilt für den Eigenbedarf:
- 200 Zigaretten oder
- 100 Zigarillos oder
- 50 Zigarren oder
- 250 Gramm Rauchtabak
Bei der Einfuhr von Alkohol innerhalb der EU gilt:
- 10 Liter Spirituosen
- 20 Liter Zwischenerzeugnisse (zum Beispiel Sherry oder Portweine)
- 60 Liter Schaumwein
- 110 Liter Bier
Für die Einfuhr von Alkohol außerhalb der EU gilt für den Eigenbedarf:
- 1 Liter Spirituosen mit mehr als 22 Volumenprozent Alkohol
- 2 Liter mit einem Alkoholgehalt unter 22 Prozent
- 4 Liter Wein
- 16 Liter Bier
Was gilt bei Bargeld und Gold?
Führen Sie bei Ihrer Reise nach Deutschland Barmittel außerhalb der EU im Wert von 10.000 Euro oder mehr ein, müssen Sie diese schriftlich beim Zoll anmelden. Innerhalb der EU reicht es, wenn man dies mündlich tut.
Alle Zoll-Regeln finden Sie in der Zoll-App „Zoll und Reisen" (Die App kann man im Apple App Store oder Google Play Store herunterladen).