DFB lehnt VfB-Einspruch ab: Warum Woltemade trotz Schiri-Fehler gesperrt wird
Stuttgart. Nick Woltemade wird dem VfB Stuttgart am kommenden Samstag (19.04.) gegen Union Berlin gesperrt fehlen. Das DFB-Sportgericht lehnte den VfB-Einspruch gegen die Gelb-Rote Karte des Angreifers aus dem Spiel gegen Werder Bremen ab. Hintergrund: Schiedsrichter Daniel Schlager hatte Woltemade gegen seinen Ex-Club vom Platz gestellt, eine überharte Entscheidung. Die Schwaben hatten versucht, die daraus resultierende Sperre von einem Spiel zu verhindern - doch scheiterten mit ihrem Einspruch. Wir erklären, warum der VfB-Profi trotzdem gesperrt wird.
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Trotz Fehler von Schiri Daniel Schlager: Sportgericht sperrt Nick Woltemade
Direkt nach Spielende kündigte VfB-Boss Alexander Wehrle in der Mixed-Zone an, gegen die drohende Sperre von Nick Woltemade Einspruch einlegen zu wollen. Am Sonntag ließ der Bundesligist den Worten seines Vorstandsvorsitzenden Taten folgen: Der VfB legte beim DFB-Sportgericht offiziell Einspruch ein. Am Dienstag (15.04.) kam dann das aus Stuttgarter Sicht enttäuschende Urteil: Nick Woltemade wird für ein Spiel gesperrt. Und das, obwohl Schiedsrichter Daniel Schlager nach der Partie gegenüber den VfB-Verantwortlichen zugegeben hatte, dass der Platzverweis eine Fehlentscheidung war.
Warum also hat das DFB-Sportgericht den VfB-Einspruch abgelehnt? Die Antwort ist einfach: Es lag kein „offensichtlicher Irrtum“ vor. Das Sportgericht kann eine getroffene Tatsachenentscheidung eines Schiedsrichters nur dann aufheben, wenn sich dieser „offensichtliche geirrt“ hat. Das wäre dann der Fall, wenn der Referee den Spieler verwechselt oder der vom Platz gestellte Spieler überhaupt gar kein Foul begangen hat und gar kein Kontakt vorlag. Der VfB profitierte im September vergangenen Jahres bereits von dieser Regelung, als ein Einspruch gegen die Sperre von Atakan Karazor Erfolg hatte.
Wie bei Karazor: Warum der VfB Stuttgart Einspruch eingelegt hat
Im Fall Woltemade hat der VfB nun verloren. Der entscheidende Unterschied zum Fall Karazor: Der VfB-Kapitän hatte im vergangenen Jahr seinen Gegenspieler Alexander Arnold überhaupt nicht getroffen, geschweige denn berührt. Arnold hatte Karazor gefoult - und nicht andersrum. In dieser Szene lag ein „offensichtlicher Irrtum“ des Schiedsrichters Sven Jablonski vor, weshalb Karazor nicht gesperrt wurde.
Bei Woltemade hingegen liegt kein „offensichtlicher Irrtum“ vor. Denn: Der VfB-Angreifer hat seinen Gegenspieler Mitchell Weiser oberhalb des Knöchels getroffen, es liegt zweifelsohne ein Trefferbild vor. Auch wenn die Berührung nur leicht war und nicht für einen Platzverweis gereicht hätte, kann das Sportgericht die getroffene Tatsachenentscheidung von Daniel Schlager nicht rückgängig machen.
Warum der Platzverweis von Nick Woltemade bestehen bleibt
Stephan Oberholz, der Vorsitzende des DFB-Sportgerichts, erläutert die Entscheidung auf der DFB-Homepage wie folgt: „Schiedsrichter Daniel Schlager hat auf Nachfrage erklärt, dass er ein Foulspiel von Nick Woltemade geahndet hat, auch wenn er dieses nach Betrachten der Fernsehbilder im Nachhinein nur noch als fahrlässig und nicht mehr als rücksichtlos einstufen würde. Aber weiterhin als Foul. Damit hat er eine Tatsachenentscheidung getroffen. Und da der Nachweis eines offensichtlichen Irrtums des Schiedsrichters nicht geführt werden kann, war der Einspruch zurückzuweisen.“
{element}Hätte Nick Woltemade den Bremer Weiser überhaupt nicht getroffen, hätte der DFB die Regel „offensichtlicher Irrtum“ anwenden können. So aber bleibt es bei der Entscheidung von Daniel Schlager. Auch unabhängig davon, ob der Referee seine Entscheidung selbst als Fehler ansieht. Und somit fehlt Woltemade für das Union-Spiel aus.