Falscher Platzverweis gegen Karazor: VfB legt Einspruch gegen Gelb-Rote Karte ein
Der VfB Stuttgart hat im Namen seines Kapitäns Atakan Karazor beim Deutschen Fußball-Bund (DFB) Einspruch gegen die Gelb-Rote Karte eingelegt, die der Mittelfeldspieler beim 2:2 gegen den VfL Wolfsburg von Schiedsrichter Sven Jablonski gesehen hatte. Grund für den Einspruch sei, dass ein offensichtlicher Irrtum des Schiedsrichters vorlag.
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Nach dem Spiel hat auch Schiedsrichter Jablonski seine Entscheidung, Karazor die Gelb-Rote Karte zu zeigen, als falsch bezeichnet. "Darüber hinaus belegen die TV-Bilder eindeutig, dass Atakan Karazor in dem betreffenden Zweikampf seinen Gegenspieler nicht trifft, sondern sogar selbst strafwürdig gefoult wird", heißt es in einer Mitteilung der Schwaben vom Sonntagmorgen (29.09.).
Der Videobeweis darf bei einer Gelben Karte aber auch dann nicht zum Einsatz kommen, wenn daraus Gelb-Rot resultiert. So gab es keine Unterstützung für Jablonski. Der Referee hatte nach der Partie das Regelwerk erstaunlich deutlich kritisiert. "Ich würde mir auch bei Gelb-Rot wünschen, dass wir die Chance haben, zum Bildschirm zu gehen und die Szene zu prüfen", sagte Jablonski. "Weil das schon massiven Einfluss auf das Spiel hat."
Das sagt VfB-Sportvorstand Fabian Wohlgemuth zum Einspruch
"Es lag ein offensichtlicher Irrtum des Schiedsrichters vor, deshalb ist es folgerichtig, Protest gegen die Gelb-Rote Karte einzulegen", sagt VfB-Sportvorstand Fabian Wohlgemuth. Der Schiedsrichter habe sich für seinen Fehler entschuldigt, Karazor diese Entschuldigung auch angenommen. "Das zeugt von Größe", so Wohlgemuth, "trotzdem mussten wir in Wolfsburg 30 Minuten auf unseren Kapitän verzichten und sollen das auch im kommenden Heimspiel gegen die TSG Hoffenheim tun?" Eine doppelte Bestrafung könne nicht im Sinne des Fairplay sein.
Laut der Verfahrensordnung des DFB (Paragraph 11, Absatz 3 ) muss für einen erfolgreichen Einspruch ein "offensichtlicher Irrtum des Schiedsrichters" vorliegen. Ob der Einspruch gerechtfertigt ist, entscheidet nun das DFB-Sportgericht.