Stuttgart & Region

Aktion rechtsextremer Gruppe am Inselbad: Staatsanwaltschaft Stuttgart klagt an

Symbol Symbolfoto Symbolbild Justiz Gericht Amtsgericht Landgericht Prozess Verhandlung
Symbolfoto. © Benjamin Büttner

Nach einer Aktion mutmaßlicher Mitglieder der rechtsextremen Identitären Bewegung in Stuttgart im Juli 2023 hat die Staatsanwaltschaft Anklage nun erhoben. Das geht aus einer Pressemitteilung vom Freitag (14.06.) hervor. Was damals vorgefallen ist – und was den Beschuldigten vorgeworfen wird.

"Wackre Schwaben": Ableger der Identitären Bewegung bekennt sich

Am 23. Juli waren drei Männer mit einer Leiter auf das Dach des Kassenbereichs im Inselbad in Untertürkheim geklettert. Das hatten Polizei und Staatsanwaltschaft damals mitgeteilt. Die Männer hatten demnach ein Transparent entrollt, rassistische Parolen skandiert und Rauchtöpfe gezündet. Außerdem sollen sie Flugblätter mit politischen Parolen vom Dach geworfen haben, bevor sie mit dem Auto flüchteten.

Die rechtsextreme Gruppe" Wackre Schwaben", ein Ableger der Identitären Bewegung, hatte die Aktion schnell für sich beansprucht. Bilder wurden auf Telegram veröffentlicht. Es war ein offenkundiger Versuch, sexuelle Übergriffe im Inselbad für völkische Propaganda zu nutzen.

Mittlerweile hat sich die Gruppe in "R21" umbenannt. Es ist nicht das erste Mal, dass das passiert. Es handelt sich um eine übliche Strategie der rechtsextremen Identitären, die damit Repressionen verhindern wollen. Die Identitären-Gruppe, die in der Region Stuttgart immer wieder aktiv ist, hat Bezüge zur rechtsextremen AfD und ihrer Nachwuchsorganisation "Junge Alternative".

Staatsanwaltschaft Stuttgart: So lautet die Anklage

Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat nun drei zur Tatzeit 20, 23 und 25 Jahre alte Deutsche angeklagt, die damals an der rassistischen Aktion beteiligt gewesen sein sollen. Ihnen wird unter anderem Volksverhetzung, Hausfriedensbruch und das Verstoß gegen das versammlungsrechtliche Vermummungsverbot vorgeworfen. "Das Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt hat nun über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Anberaumung der Verhandlungstermine zu entscheiden."

VG WORT Zahlpixel