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Causa Udo Stein: Polizei durchsucht Dienstzimmer des AfD-Politikers im Landtag

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Symbolfoto. © Joachim Mogck

Polizeikräfte haben am Freitag (16.06.) das Dienstzimmer des stellvertretenden AfD-Fraktionsvorsitzenden Udo Stein (Wahlkreis Schwäbisch Hall) im Landtag von Baden-Württemberg durchsucht. Das sagte AfD-Fraktionssprecher Thomas Hartung am Mittwoch (21.06.) gegenüber unserer Redaktion. Zuvor hatte ein Sprecher des Polizeipräsidiums Aalen auf Nachfrage bestätigt, dass es eine Durchsuchung in Räumlichkeiten der AfD-Fraktion gegeben habe.

Polizei bestätigt Zusammenhang zur Durchsuchung in Bühlertann

"Ich kann ihnen bestätigen, dass es eine Durchsuchung gab, die im Zusammenhang mit der Durchsuchung in Bühlertann steht", so der Polizeisprecher. In Bühlertann hatte die Polizei am 7. Juni das Haus des AfD-Politikers durchsucht und Gegenstände beschlagnahmt. Worum es sich dabei handelt, dazu geben die zuständigen Behörden keine Auskunft. Der Grund: Gefahrenabwehr.

Mit derselben Begründung habe man nun auch im Landtag durchsucht, so der Sprecher. Ob die Polizei dabei ebenfalls Gegenstände beschlagnahmt hat, dazu wollte der Sprecher sich nicht äußern. Fraktionssprecher Hartung gab auf Nachfrage an, es sei nichts beschlagnahmt worden. Er betont, dass "nur im Dienstzimmer von Udo Stein, in dem zugleich auch seine Mitarbeiter sitzen", durchsucht wurde.

Udo Stein: Staatsanwaltschaft prüft Ermittlungen 

Udo Stein befindet sich aktuell in psychiatrischer Behandlung am ZfP in Winnenden. Die Staatsanwaltschaft prüft derzeit, ob gegen den AfD-Abgeordneten ein Ermittlungsverfahren eröffnet werden soll. Es gilt die Unschuldsvermutung. Diese Prüfung dauert noch an, wie ein Sprecher der Staatsanwaltschaft auf Nachfrage mitteilte. Zu den Hintergründen liegen keine gesicherten Informationen vor.

AfD-Fraktion zur Frage der Immunität

Sollte die Staatsanwaltschaft zu dem Schluss kommen, dass Ermittlungen aufgenommen werden sollen, gäbe es eine Hürde: Die Immunität schützt Stein als Landtagsabgeordneten vor strafrechtlicher Verfolgung. Über eine Aufhebung könnte, auf Antrag, der Ständige Ausschuss im Landtag entscheiden.

Wie die AfD-Fraktion am Montag (19.06.) mitteilte, habe man keine Kenntnis davon, dass das bevorstünde. "Es dürfte aber in der bundesdeutschen Geschichte einmalig sein, sofern der Landtag in Baden-Württemberg dem zustimmen würde – denn damit würde ein erkrankter Abgeordneter offen wegen seiner Erkrankung diskriminiert."

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