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Ermittlungen gegen AfD-Fraktionsvize Udo Stein eingeleitet: Anwalt nimmt Stellung

Vorstandssitzung der baden-württembergischen AfD-Fraktion
Udo Stein (40) ist einer von drei stellvertretenden Vorsitzenden der AfD-Fraktion im Landtag. © picture alliance/dpa | Marijan Murat

Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat Ermittlungen gegen den AfD-Landtagsabgeordneten Udo Stein (Wahlkreis Schwäbisch Hall) eingeleitet. Ein Sprecher bestätigte auf Nachfrage unserer Redaktion entsprechende Ermittlungen, ohne dabei Steins Namen zu nennen. Zuvor hatte der "Südkurier" berichtet. Stein befindet sich momentan in psychiatrischer Behandlung in Weinsberg. Was wird ihm vorgeworfen? Und was sagt sein Anwalt?

Udo Stein: Um diese Vorwürfe geht es

Die Liste der Vorwürfe ist lang. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart ermittelt gegen Udo Stein wegen Verstoß gegen das Waffengesetz, tätlichem Angriff gegen Vollstreckungsbeamte, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, versuchte Körperverletzung, Hausfriedensbruch, Amtsanmaßung, Missbrauch von Notrufen, falscher Verdächtigung und dem Vortäuschen einer Straftat. Worauf sich diese Vorwürfe konkret beziehen, dazu gibt die Staatsanwaltschaft momentan keine Auskünfte.

Interessant ist aber: Laut Sprecher habe sich weder aus der Durchsuchung von Steins Wohnhaus in Bühlertann, noch aus der Durchsuchung seines Landtagsbüros etwas "Relevantes für die strafrechtlichen Vorwürfe" ergeben.

Durchsuchungen in Bühlertann und im Landtag

Polizeikräfte hatten am 7. Juni zur Gefahrenabwehr das Haus des AfD-Politikers durchsucht und "entsprechende Gegenstände" beschlagnahmt. Die Behörden geben bislang keine Auskunft zu den konkreten Gegenständen. Bei der Durchsuchung des Landtagsbüros von Udo Stein, ebenfalls zur Gefahrenabwehr, sollen Polizeikräfte am 16. Juni einen Rucksack mit einem Jagdmesser und Munition gefunden haben. Dieser sei laut einem Bericht der Stuttgarter Zeitung aber erst dort hingebracht worden, als Stein sich schon in der Klinik befand. Eine weitere angebliche Durchsuchung, die einem Bericht der Bild-Zeitung zufolge in einer Jagdhütte auf Steins Jagdbogen in Bühlertann stattgefunden haben soll, wollte ein Sprecher des Polizeipräsidiums Aalen auf Nachfrage nicht kommentieren.

Der Fund im Landtag hatte Unruhe ausgelöst. Die Landtagsverwaltung hatte in Absprache mit Sicherheitsbehörden die Zugangsrechte für Abgeordnete zu bestimmten Gebäuden eingeschränkt.

Staatsanwaltschaft: Immunität des AfD-Politikers nicht aufgehoben

Die Immunität von Udo Stein sei mit Beginn der Ermittlungen nicht aufgehoben worden, so der Sprecher der Staatsanwaltschaft. "Der Landtag hat zu Beginn einer Legislaturperiode immer einen Beschluss, mit dem vorab die Durchführung von Ermittlungsverfahren gegen Landtagsabgeordnete genehmigt werden – es sei denn es geht um Beleidigung."

Das Justizministerium müsse lediglich die Landtagspräsidentin über Ermittlungen informieren, und diese den Eingang der Information bestätigen. Es könne aber sein, dass vor Verfahrensabschluss noch ein Antrag auf Aufhebung der Immunität gestellt werden müsse.

Anwalt Reinhard Löffler: Geht von Schuldunfähigkeit aus

Das bestätigt uns auch der Anwalt und CDU-Landtagsabgeordnete Dr. Reinhard Löffler. "Ich kann ihnen sagen dass ich Herrn Stein bislang im sogenannten Betreuungsverfahren vertreten habe", so Löffler. Er gehe davon aus, dass er ihn auch im strafrechtlichen Verfahren vertreten werde. "Ich gehe davon aus, dass mein Mandant nicht schuldfähig war für diese Taten", sagt Löffler.

Udo Stein sei nicht mehr am ZfP in Winnenden untergebracht, so der Anwalt, sondern in einer Klinik in Weinsberg. Da es sich um eine Zwangsmaßnahme handle, werde er sich dort voraussichtlich bis 5. Juli aufhalten. Ein Gespräch vor Ort habe aber gezeigt, dass der AfD-Politiker sich stabilisiere. Die Unterbringung erfolgte laut Löffler "aufgrund anderer Maßnahmen außerhalb des Strafrechts".

Udo Stein kann sich selbst nicht äußern

Udo Stein ist einer von drei stellvertretenden Vorsitzenden der AfD-Fraktion und sitzt seit 2016 im Landtag von Baden-Württemberg. Er kann sich aufgrund seiner psychischen Erkrankung selbst zu den Vorwürfen aktuell nicht äußern. Es gilt die Unschuldsvermutung.

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