Klima-Protest: Klebe-Verbot in Stuttgart soll ab 18. September nicht mehr gelten
Viel wurde darüber gestritten, nun könnte das Verbot vorerst Geschichte sein: Im Juli hatte die Stadt Stuttgart eine Allgemeinverfügung erlassen, mit der Klima-Protest in Form von Klebe-Aktionen auf etlichen Straßen der Landeshauptstadt untersagt wurde. Die Maßnahme richtete sich vor allem gegen die "Letzte Generation". Nun hat die Stadt angekündigt, die Verfügung nicht verlängern zu wollen. Sie ist aktuell gültig bis Sonntag (17.09.). Wie kam es dazu?
Stadt Stuttgart: Warum das Klebe-Verbot ausgesprochen wurde
Die Stadt Stuttgart hatte das Verbot nach eigenen Angaben erlassen, "um auf systemrelevanten Verkehrsadern länger andauernde Blockaden zu verhindern, die Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung darstellen können". Gemeint waren damit insbesondere die Blockade von Einsatzfahrzeugen. Die ausführliche Begründung der Stadt können Sie hier nachlesen. Verboten waren Formen des Klimaprotests, bei denen Protestierende sich in irgendeiner Form mit der Straße oder Gegenständen auf der Straße verbinden – sprich: festkleben, festketten, einbetonieren.
Die Allgemeinverfügung galt ursprünglich bis zum 31. Dezember, wurde später aber noch einmal geändert. Einerseits habe man weitere Straßen hinzugefügt, für die das Verbot gilt, andererseits das Ablaufdatum auf den 17. September vorgezogen, so ein Sprecher der Stadt. Der Grund: Die Verfügung sei damals wegen einer "prekären Lage" in Frühjahr und Sommer erlassen worden. Von dieser "aktuellen Gefahrenlage" habe man das Verbot abhängig gemacht – und wollte in kürzerem Abstand überprüfen, ob sie noch vorliege. "Wir wollten das kleinteiliger im Blick behalten, auch in der Annahme, dass sich das Protestgeschehen ja verändern kann", sagte der Sprecher.
Lage entspannt: Diese Klima-Proteste gab es zuletzt in Stuttgart
Die Allgemeinverfügung hatte Protest ausgelöst, nicht nur unter Klima-Aktivisten. Mitglieder der Fraktion "Die Fraktion" im Stadtrat von Stuttgart legten Widerspruch gegen die Maßnahme ein. Spielte das bei der Entscheidung der Stadt, die Verfügung nicht zu verlängern, eine Rolle? "Die Diskussionen sind in der Stadtverwaltung weiter geführt worden, das ist keine Entscheidung, die der Gemeinderat treffen muss", so der Sprecher der Stadt. "Dabei werden natürlich auch Argumente und Einwände aufgegriffen, die uns dort vorgetragen werden."
Der Grund, dass man das Klebe-Verbot nicht verlängern will: Die Situation habe sich entspannt. "Es gab während der Gültigkeit der Allgemeinverfügung eine Situation, wo die Polizei frühzeitig eingreifen konnte, wo es gar nicht mehr zu einer entsprechenden Blockade kam", so der Sprecher. Eine andere, kleinere Protestaktion sei durchgeführt worden. Gemeint ist hier vermutlich die Blockade vom 21. August auf B14, B27 und Hauptstätter Straße. Die Protest-Aktion der "Letzten Generation" vom 6. September, bei der laut Polizei zwei Krankenwagen behindert wurden, falle nicht in den "Kernbereich der Allgemeinverfügung" – die Aktivisten hätten sich weder festgeklebt, noch -gekettet, noch einbetoniert.
Klebe-Verbot könnte neu erlassen werden – unter bestimmten Umständen
„Das aktuelle Lagebild ergibt keine Notwendigkeit, das Verbot zu verlängern“, lässt sich der Bürgermeister für Sicherheit und Ordnung, Dr. Clemens Maier, in der aktuellen Pressemitteilung zitieren. In der Mitteilung heißt es aber auch: "Die Stadt behält sich den Neuerlass einer Allgemeinverfügung vor, falls Rettungsfahrzeuge durch Klebeblockaden nicht rechtzeitig an ihr Ziel gelangen sollten."



