Stuttgart & Region

Stuttgart: Scharfe Kritik an Verbot von Klebe-Protesten der Letzten Generation

Rathaus Stuttgart
Symbolfoto. © Alexandra Palmizi

Die Stadt Stuttgart hat per Allgemeinverfügung bestimmte Formen des Klima-Protests untersagt. Die "Letzte Generation", die hiervon hauptsächlich betroffen sein dürfte, hatte für Freitag (14.07.) Protest dagegen angekündigt. Aber wie begründet die Stadt diesen Eingriff in das Versammlungsrecht überhaupt? Was sagen Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst? Uns liegt nun die komplette Allgemeinverfügung vor – die teilweise scharf kritisiert wird. 

Klima-Protest: Was wird verboten?

Die Stadt untersagt unangemeldete "Versammlungen mit Straßenblockaden und Protestaktionen von Klimaaktivist*innen auf bestimmten Straßen", bei denen sich Teilnehmende mit der Fahrbahn oder Gegenständen auf der Fahrbahn "verbinden". Sprich: festkleben, einbetonieren, und so weiter. Es werden insgesamt mehr als 200 Straßen oder Teilbereiche von Straßen in verschiedenen Stadtteilen aufgezählt, für die das Verbot gelten soll. Hier gibt es die ganze Liste. Sowohl die Veranstaltung, als auch die Teilnahme an solchen Protesten wird untersagt. 

Allgemeinverfügung: Wie argumentiert die Stadt?

Die Stadt Stuttgart argumentiert im Kern mit zwei Punkten: Der Beeinträchtigung des Auto-Verkehrs, womit Rechte Dritter verletzt würden, und der daraus folgenden Beeinträchtigung von Einsätzen, die sicherheitsgefährdend sei. Sprich: "Systemrelevante Straßen" würden blockiert. Bei der Ausführung dieser Argumente werden auch Einschätzungen von Feuerwehr, DRK und Polizei berücksichtigt. Und das Versammlungsrecht herangezogen. 

Feuerwehr: Rettungsgassen bleiben ohne Wirkung

Die Diskussion, ob die "Letzte Generation" Rettungseinsätze behindert, wird schon lange geführt. Immer wieder wird dabei von Seite der Aktivisten auf die Tatsache hingewiesen, dass man eine Rettungsgasse freilasse. Bei Blockaden kleben sich die Aktivisten in der Mitte der Straße nicht fest, damit sie im Notfall schnell aufstehen und Einsatzkräfte durchlassen können. Die Branddirektion Stuttgart sagt nun: Das helfe nicht. 

Man erkenne die grundsätzliche Bereitschaft an, diese Rettungsgassen bilden zu wollen, heißt es in der Einschätzung der Branddirektion. Nur würden die Einsatzfahrzeuge gar nicht dort ankommen, weil der durch die Blockaden verursachte Stau ein Durchkommen oft unmöglich mache. Gesetzliche Hilfsfristen könnten so oft nicht eingehalten werden. 

Polizeipräsidium Stuttgart: Keine Hinweise auf Beeinträchtigung von Polizei-Einsätzen

Das Polizeipräsidium Stuttgart schließt sich dieser Einschätzung zu den Rettungsgassen an und befürwortet die Allgemeinverfügung. Die Blockaden würden durch die Stau-Bildung ein "hohes Potenzial" für die Einschränkung von Einsatzfahrten bieten. Gleichzeitig heißt es aber auch: "Erkenntnisse zu konkreten, tatsächlichen stattgefunden Beeinträchtigungen von Einsätzen des Polizeivollzugsdienstes liegen dem Polizeipräsidium Stuttgart derzeit nicht vor."

DRK: Blockaden führen zu Verzögerungen

Auch das Deutsche Rote Kreuz sagt, dass Straßenblockaden "die Einhaltung von Hilfsfristen verhindern" und Rettungsdienst-Einsätze verzögern würden. Man befürworte daher ein Verbot für die genannten Straßen. Die Stadt nennt hier als Beispiel die Straßenblockaden am 1. Juli in Stuttgart. Ein Rettungswagen habe seinen Notfall-Einsatz abbrechen müssen, weil kein Durchkommen war. Die Leitstelle habe rechtzeitig einen Ersatz organisieren können. Alles gut gegangen, also.

Die Stadt Stuttgart schätzt die Proteste dennoch als gefährlich ein. "Es geht den Aktivst*innen um ein möglichst großes mediales Echo und dafür nehmen sie [...] Verzögerung von Rettungs-- und Einsatzfahrten und damit Gefahren für Leib und Leben Anderer in Kauf."

Versammlungsrecht: Proteste sollen angemeldet werden

Die Stadt wertet die Proteste der "Letzten Generation" als Versammlungen, die damit dem Versammlungsrecht unterliegen würden. Damit sei eine Anmeldung im voraus nötig, die es ermögliche, Rücksprache mit Polizei, Feuerwehr und Rettungsdiensten zu halten. Sollten diese zur Einschätzung kommen, dass mit den Protesten eine Gefahr verbunden sein könnte, könnte man dann entsprechende Versammlungsbeschränkungen erlassen. 

Die Stadt Stuttgart attestiert den Aktivisten hier eine fehlende Bereitschaft, solche Beschränkungen zu beachten. Angemeldet worden seien die Blockaden bislang nicht, obwohl sie aus Sicht der Stadt nicht spontan, sondern geplant stattfinden würden. In der Allgemeinverfügung wird auf ein Dokument verwiesen, in dem ein strategisches Vorgehen beschrieben werde. 

Und die Autofahrer? Wie die Stadt hier argumentiert

Die Stadt Stuttgart argumentiert in ihrer Allgemeinverfügung auch mit der Sicherheit der Autofahrer, die durch die Proteste und deren Folgen möglicherweise abgelenkt werden könnten. Damit steige die Unfallgefahr. Ein weiteres Argument sind die aus Sicht der Stadt unverhältnismäßig langen Blockaden wichtiger Straßen, durch die "Rechte Dritter über das sozialadäquate Maß hinaus" beeinträchtigt würden. 

Widerspruch einegelegt: "FrAKTION" kritisiert Verbot scharf

Die Allgemeinverfügung soll bis 31. Dezember gelten. Es sei denn, sie wird vorher widerrufen. Noch kann aber auch Widerspruch eingelegt werden. Das haben nun Mitglieder der parteiübergreifenden "FrAKTION" im Stuttgart Stadtrat getan. Hannes Rockenbauch (SÖS), Luigi Pantisano (Linke), Johanna Tiarks (LIinke), Guntrun Müller-Enßlin (SÖS), Matthias Gottfried (Tierschutzpartei) und Stefan Urbat (Piratenpartei) fordern die sofortige Aufhebung der Verfügung. Wie argumentieren sie? 

Der Waiblinger Luigi Pantisano hält es für falsch, Klima-Protest mit einer solchen Allgemeinverfügung zu "kriminalisieren". Man habe "starke Zweifel, ob das rechtlich haltbar ist". Pantisano spricht von einer Verfügung, die "zusammengeschustert" wurde. Die Stadtrat-Mitglieder haben sich nach eigenen Angaben vor ihrem Widerspruch rechtlich beraten lassen. "Wir halten die Stuttgarter Allgemeinverfügung für ein Lehrstück eines zweck- und auch rechtswidrigen Umgangs des Staates mit Klimaprotesten“, wird Stadtrat Stefan Urbat zitiert.

"Letzte Generation": Die Frage nach der strafrechtlichen Relevanz

Konkret wird kritisiert, dass die Dauer der Verfügung unverhältnismäßig sei und nicht ausreichend begründet werde. Es wird auf die Rechtsprechung verwiesen, die Straßenblockaden "grundsätzlich" nicht als Straftaten werte. Das werde nicht ausreichend berücksichtigt. Eine Sicht, die von der Stadt nicht geteilt wird – in der Allgemeinverfügung wird darauf hingewiesen, dass Blockaden von Gerichten teilweise als Nötigung gewertet wurden. Innenministerin Nancy Faeser (SPD) hatte erst kürzlich von 580 Straftaten gesprochen, die der "Letzten Generation" zugerechnet würden

Hannes Rockenbauch verweist außerdem auf die Formulierung der Polizei, es seien keine konkreten Beeinträchtigungen des Polizeivollzugsdienstes bekannt. Damit fehle eine "wichtige Grundlage für ein so umfassendes, langanhaltendes präventives Verbot". Außerdem verweisen die Stadtrat-Mitglieder auf eine Aussage der früheren Leiterin des Amts für öffentliche Ordnung, Dorothea Koller, vom 1. März. Sie habe damals eine Allgemeinverfügung gegen diese Art des Klima-Protests als nicht notwendig erachtet.

"Letzte Generation": Polizei verhindert Protest in Stuttgart

Und die "Letzte Generation" selbst? Auf Nachfrage haben sich die Aktivisten bislang nicht gegenüber unserer Redaktion zu der Allgemeinverfügung in Stuttgart geäußert. Laut SWR hatten sie angekündigt, heute im Rahmen bundesweiter Straßenblockaden protestieren zu wollen, ohne sich festzukleben.

Dazu kam es aber offenbar nicht. Die Polizei hat sechs mutmaßliche Aktivisten nach eigenen Angaben daran gehindert, zu protestieren. Bei einer Kontrolle in der Innenstadt seien am Vormittag "30 Packungen Sekundenkleber sowie haftungssteigernde Hilfsmittel" sichergestellt worden. Den Personen seien Platzverweise erteilt worden. Drei der mutmaßlichen Aktivisten sollen sich später kurzzeitig auf der Hauptstätter Straße befunden haben, weshalb die Polizei sie in Gewahrsam nahm. Die "Letzte Generation" kritisierte das Vorgehen laut SWR als Eingriff in das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit.

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