Serhou Guirassy und die Ausstiegsklausel: Was wird aus dem Stürmer des VfB?
Seit Wochen wird rund um den VfB Stuttgart über eine Personalie diskutiert: Serhou Guirassy. Obwohl der Angreifer bei den Schwaben erst Ende Mai einen neuen Vertrag über drei Jahre unterschrieben hat, droht ein Abgang in diesem Sommer - die Transfergerüchte brodeln bereits. Hintergrund ist eine Ausstiegsklausel im Vertrag des Stürmers. Die aber früher abläuft als zunächst gedacht.
Helfen Sie uns, die VfB-Berichterstattung auf zvw.de weiter zu verbessern und machen Sie mit bei unserer kurzen Umfrage.
Ausstiegsklausel von Serhou Guirassy: Das ist die Ausgangslage
Serhou Guirassy ist auf dem Martk - und leicht zu haben. Rund 15 bis 20 Millionen Euro müsste ein Verein dem Vernehmen nach zahlen, um sich die Dienste des 27-Jährigen zu sichern. Eine Summe, die vor allem für einen Premier-League-Club leicht zu stemmen wäre. Möglich macht das eine im Vertrag verankerte Ausstiegsklausel.
Zunächst war bekannt geworden, dass diese Klausel am 20. August abläuft - also schon nach dem ersten Spieltag in der Fußball-Bundesliga. Auch unsere Redaktion hatte über dieses Datum berichtet. Aber: Die Frist endet wohl früher als bislang angenommen.
Guirassy-Wechsel: Wann der VfB Stuttgart die Ablösesumme frei verhandeln darf
Laut einem Artikel der Bild läuft die Ausstiegsklausel von Serhou Guirassy am 11. August, also Freitag um 24 Uhr, ab. Auch unsere Redaktion hat das Datum inzwischen unabhängig bestätigt bekommen. Möglichen Interessenten bleiben also noch knapp zweieinhalb Tage, um die Ausstiegsklausel des VfB-Stürmers zu ziehen. Interessiert sein sollen wohl Nottingham Forest und nach wie vor Ajax Amsterdam.
Bis dahin ist das Prozedere einfach: Wenn sich ein Club mit Guirassy einigt, muss dieser nur die Ablösesumme von kolportierten 15 bis 20 Millionen Euro abrufen. Ist der Stürmer auch noch am Samstag (12.08.) in Stuttgart, hat der VfB das Steuer wieder in der Hand. Das bedeutet: Fabian Wohlgemuth kann dann eine Ablösesumme frei verhandeln. Diese würde wohl deutlich höher ausfallen, als in der Ausstiegsklausel bislang festgehalten.