Wie der VfB-Vorstand den komplett eskalierten Machtkampf befrieden will
Beim VfB Stuttgart brennt seit Präsident Claus Vogt als Vorsitzender des Aufsichtsrates abgewählt wurde vereinspolitisch der Baum. Stellungnahme folgt auf Stellungnahme. Der Klub ist gespalten wie lange nicht. Nun will der AG-Vorstand den komplett eskalierten Machtkampf mit einer gremienübergreifende Arbeitsgruppe befrieden.
Die aktuelle Situation sei auf vereinspolitischer Ebene für den gesamten Klub „eine besondere Belastung auf praktisch allen Ebenen und kommt zur Unzeit“, heißt es in der vierten Pressemitteilung zu der Thematik in der laufenden Woche. „Der VfB ist neun Bundesliga-Spiele davon entfernt, nach vielen Jahren wieder etwas ganz Großes zu erreichen. Dafür braucht es jetzt und auf Strecke den engen Schulterschluss aller“, so der dringende Appell, den der Vorstand der VfB Stuttgart 1893 AG um Alexander Wehrle (CEO), Thomas Ignatzi (Finanzen) und Rouven Kasper (Marketing) unterzeichnet hat (hier gibt es das Statement im Wortlauf auf der VfB-Homepage).
Wer alles an der Konfliktlösung mitarbeiten soll
Man habe deshalb die Initiative ergriffen, „um gemeinsam mit allen Gremien in einer kompakten Arbeitsgruppe aktiv an der formalen Klärung bestehender Problemstellungen zu zukunftsgerichteten Strukturfragen, insbesondere auch zum Aufsichtsratsvorsitz, zu arbeiten“. Diesen Vorschlag habe der Vorstand dem Aufsichtsrat, dem Präsidium und dem Vereinsbeirat unterbreitet. In diesen Arbeitsprozess sollen demnach auch die Perspektiven des Fan-Ausschusses, des VfB-Freundeskreises und der Satzungskommission miteinfließen. Ebenso sollen alle erarbeiteten Ergebnisse den Vereinsmitgliedern transparent kommuniziert werden.
„Das erklärte Ziel des Vorstandes ist es“, heißt es weiter in der Mitteilung, „dass die VfB-Mitglieder auf der nächsten Mitgliederversammlung nicht nur über die Thematik des Aufsichtsratsvorsitzes und den damit verbundenen Themen diskutieren sollen, sondern verbindliche, zukunftssichere Regelungen für den VfB Stuttgart herbeiführen und verabschieden können.“
Diese könne daraufhin – „je nach Ausprägung und im rechtlich möglichen Rahmen“ – im Grundlagenvertrag zwischen e.V. und AG und/oder Geschäftsordnungen der Organe verankert werden, schließt die Pressemitteilung Nr. 16 des Jahres 2024. Und Nr. 17 dürfte angesichts der aktuellen Taktung nicht lange auf sich warten lassen ...